Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 20.04.2021

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik in der Mehrzweckhalle Allfeld neben den Gemeinderäten, einigen Bürgerinnen und Bürgern auch den Vertreter der Presse.
 
Fragen aus der Bürgerschaft waren keine zu beantworten. Der Vorsitzende gab als Beschluss aus der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt, dass das Mietverhältnis über das angemietete Pfarrhaus in Allfeld zum 30.09.2021 gekündigt wurde. Die Kirchengemeinde signalisierte dabei frühzeitig, den aktuellen Bewohnern mittels privatrechtlichen Mietverhältnissen, dort weiterhin Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
 
Die zukünftige Wasser-Versorgungssicherheit durch die Begutachtung der Hochbehälter mittels eines Strukturkonzepts stand anschließend zur Beratung an. Die Hochbehälter der Gemeinde Billigheim sind bereits bis zu 70 Jahre alt. Nach der erfolgten Grundsanierung des Hochbehälters Haagen stehen nun der Hochbehälter Katzental sowie der Hochbehälter Hühnerberg in Allfeld zur Sanierung an. Wobei dort aus wirtschaftlichen Erwägungen auch ein Neubau des letzteren in Betracht gezogen werden soll. Dafür wurde vorgeschlagen, ein Strukturgutachten erstellen zu lassen. Dies beinhaltet die Grundlagenermittlung, die Aufnahme- und Bewertung des Ist-Zustandes der Wasserversorgungsanlagen und die Ausarbeitung und Bewertung des Versorgungskonzepts. Ein Angebot der rbs wave Stuttgart liegt bei 44.268,00 € zzgl. Aufwandskosten der HNVG. Das Gutachten wird über das Förderprogramm „Wasserwirtschaft“ mit 50 % gefördert. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Förderantrag für das Strukturgutachten beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachabteilung Wasserwirtschaft, einzureichen und nach Eingang des Bewilligungsbescheids, den Auftrag über das Strukturgutachten an die Firma rbs wave aus Stuttgart über 44.268,00 €, zu vergeben.
 
Die Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr und die Interessenbekundung der Gemeinde Billigheim im Hinblick auf eine Ausschreibung durch den Neckar-Odenwald-Kreis wurde als nächstes behandelt. Im Wege dieser Einführung sind bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auch die Feuerwehren in Baden-Württemberg mit einer entsprechenden Funkausstattung zu versehen. Die bereits vorhandene Analogfunkausstattung kann nicht mehr weiterverwendet werden. Der Neckar-Odenwald-Kreis möchte dies in Begleitung eines Fachanwalts europaweit ausschreiben und benötigt eine verbindliche Interessenserklärung der Gemeinden. Durch die Bündelung des kreisweiten Bedarfs sollen die Kosten der Beschaffung für die Städte und Gemeinden reduziert werden. Das Beschaffungsvolumen der Gemeinde Billigheim beläuft sich auf geschätzt 75.000 €. Der Umsetzungszeitraum ist vom 1. September 2021 bis zum 31. Dezember 2022 vorgesehen. Für die Ersatzbeschaffung von fest eingebauten Funkgeräten ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 600,00 € je Stück einschließlich Einbau und Zubehör vorgesehen. Für die interne Begleitung erhebt das Landratsamt keinen Kostenbeitrag, die Kosten der externen Begleitung durch einen Fachanwalt von geschätzt insgesamt 10.000 € werden nach den Anteilen am Beschaffungsvolumen auf alle beteiligten Städte und Gemeinden im Landkreis umgelegt.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Billigheim verbindliches Interesse an der Ausschreibung durch den Neckar-Odenwald-Kreis bekundet. Außerdem wurde der Bürgermeister beauftragt, die für eine Berücksichtigung im Rahmen der Ausschreibung ggf. erforderlichen Erklärungen und Rechtshandlungen gegenüber dem Landkreis abzugeben bzw. vorzunehmen.
 
Im anschließenden Tagesordnungspunkt wurde über den gemeinsamen Gutachterausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises beraten. Die im Jahr 2019 beschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde im Februar 2021 von allen Vertretern der Städte und Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises unterzeichnet. Die Stadt Mosbach als zukünftig zuständige Stelle erhebt für deren Amtshandlungen im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebühren und Auslagenersätze. Der Satzungsentwurf der Erstreckungssatzung soll deshalb vom Rat zur Kenntnis genommen werden. Nach öffentlicher Bekanntmachung der Satzung in jeder Kommune und Vorlage der Rechtsaufsichtsbehörde wird diese dann rechtswirksam. Dementsprechend kann die gemeindliche Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss aufgehoben werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Billigheim vom 15.04.1980, in der Fassung vom 15.11.2001. Außerdem nahm der Gemeinderat die Erstreckungssatzung, welche die Stadt Mosbach gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Erhebung von Gebühren durch den „Gemeinsamen Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis“ auf dem Gebiet der Gemeinde Billigheim beschließen wird, zur Kenntnis. Des Weiteren endet die Amtszeit der Mitglieder des gemeindlichen Gutachterausschusses mit der Bildung des „Gemeinsamen Gutachterausschusses Neckar-Odenwald-Kreis“, also mit Rechtswirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 26.02.2021.
 
Der Städtebauliche Entwurf des Baugebiets „Sattlersäcker“ in Allfeld war das nächste Thema. Da die Topographie des Geländes sehr anspruchsvoll ist, kann eine Anbindung über die Festhalle Allfeld nicht zum Tragen kommen. Die Verkehrsplaner stellten erste Entwürfe der Straßenführung und der in Frage kommenden Bebauung in der in der Sitzung vor, welche der Rat eingehend beriet. Favorisiert wurde eine Variante mit einer Stichstraße und ca. 11 Bauplätzen, welche nun weiter ausgearbeitet werden soll.
 
Im Anschluss wurde über die Auftragsvergabe an einen Elektroplaner für den Neubau des Feuerwehrhauses Billigheim beraten. Im Bewerbungsverfahren zur Auftragsvergabe wurde neben dem Honorar auch die Projektdurchführung und –abwicklung anhand einer Bewertungsmatrix abgefragt und bewertet. Von fünf angefragten Ingenieurbüros nahmen zwei Büros Teil. Das Ingenieurbüro Wen Tec aus Fahrenbach hat bei der Bewertung die höchste Punktzahl erreicht. Der Gemeinderat beschloss, die Planungsleistungen an die genannte Firma zu vergeben.
 
Über die Annahme von Spenden im I. Quartal 2021 hatte der Rat als nächstes zu beraten. Seit der letzten Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist eine Sachspende in Höhe von 1.143,00 € eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende einstimmig zu und nahm zur Kenntnis, dass ein Bericht über die eingegangene Spende an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet wird. Der Vorsitzende bedankte sich auch im Namen des Gemeinderats für diese Spende.
 
Im letzten Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende, dass er zur Beschaffung von Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung eine Eilentscheidung getroffen hat. Grund hierfür waren und sind ungewisse Liefertermine seitens des Landes.
 
Weiter informierte er darüber, dass mit dem Abschluss von mindestens 957 Glasfaserverträgen zum 11.04.2021, das Gemeindesoll von 541 Verträgen deutlich übertroffen wurde. Der Vorsitzende richtete seinen Dank an die Damen und Herren Gemeinderäte, an die Vereine, welche als Vereins-Kooperationspartner aufgetreten sind und an die mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger. Denn nur gemeinsam war es möglich, die Glasfaser in den Neckar-Odenwald-Kreis und die Gemeinde Billigheim zu bekommen.
 
Ein erster Spatenstich zur Erschließung des Baugebiets „Reutäcker“ sowie zur Erneuerung der Kastanienstraße in Waldmühlbach wird am 03.05.2021 stattfinden.
 
Erfreut zeigte sich der Vorsitzende auch darüber, dass der Landkreis die Fahrbahndeckenerneuerung der K 3949 zwischen Katzental und Waldmühlbach in den nächsten Monaten angehen wird.
 
Abschließend informierte der Vorsitzende darüber, dass die Gemeinde Billigheim landkreisweit auch nach 14 Monaten der Pandemie insgesamt weiterhin die niedrigsten Inzidenzzahlen aufweise. Er führt dies darauf zurück, dass sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch Einrichtungen wie z. B. Schulen, Kindergärten und Betriebe sehr umsichtig verhalten und die Regeln einhalten. Ungeachtet dessen richtet er den Appell an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, sich weiter an die gültigen Regelungen zu halten und bei der Bekämpfung der Pandemie nicht nachzulassen.
 
Martin Diblik
Bürgermeister

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