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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 06.02.2024

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik im Alten Rathaus Billigheim neben dem Gemeinderat und der Pressevertreterin auch die anwesenden Zuhörer.
 
Fragen aus der Bürgerschaft wurden keine gestellt.
 
Der Vorsitzende informierte, dass die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.12.2023 den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde.
 
Die Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung Billigheim für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie des Finanzplans mit Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023-2027 waren anschließend Gegenstand der Beratungen. Der Vorsitzende und der Kämmerer erläuterten die wesentlichen Eckdaten und vorgesehenen Investitionen, bevor sich die Stellungnahmen der Fraktionen anschlossen. Die Hebesätze in der Haushaltssatzung werden für das Haushaltsjahr 2024 nicht verändert. Der Haushaltsausgleich ist durch die vorhandene Ergebnisrücklage gesichert, voraussichtlich wird zur Finanzierung der Investitionen eine Kreditaufnahme erforderlich. Investitionsschwerpunkte im Haushaltsjahr sowie in den kommenden Jahren sind der laufende Neubau des Feuerwehrhauses, der geplante Umbau des Michaelsheims in Billigheim sowie der geplante Erwerb und anschließende Sanierung des Kindergartens Katzental. Daneben können einige Maßnahmen im Haushaltsjahr beendet bzw. abgerechnet werden, dazu zählen die beiden Hochwasserschutzmaßnahmen „Schafgraben“ und „Mergelklinge“ sowie das RÜ 502 in Katzental. Der Haushaltsplan 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung ist zudem geprägt von Maßnahmen aus der Konzeption zur „Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2023-2027“ wie z.B. der Maßnahme „Gladiolenstraße“ im OT Sulzbach oder des Brunnengassenstegs im OT Allfeld. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung sind im Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe und somit einem kostendeckenden Jahresergebnis veranschlagt. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 und den Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023 – 2027.
 
Des Weiteren stand der Bebauungsplan "Sattlersäcker" im OT Allfeld (Heilungsverfahren) auf der Tagesordnung. Am 20.12.2022 wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sattlersäcker“ im OT Allfeld durch den Gemeinderat gefasst. Das Bundesverwaltungsgericht hat im 18.07.2023 in einem anderen Verfahren entschieden, dass der § 13b BauGB gegen europäisches Recht verstoße. Mit Schreiben vom 07.09.2023 rügte der Arbeitskreis Neckar-Odenwald des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V., dass der Bebauungsplan „Sattlersäcker“ unter Anwendung des § 13b BauGB beschlossen wurde. Um Rechtsklarheit für den Fortgang sämtlicher betroffenen Bebauungsplanverfahren zu schaffen, wurde durch den Bundesgesetzgeber zum 01.01.2024 der § 215a BauGB eingeführt. Demzufolge wird aus Rechtssicherheitsgründen im Heilungsverfahren des Bebauungsplans „Sattlersäcker“ eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. Mit Vorlage des Umweltberichts soll in der nächsten Sitzung der Auslegungsbeschluss gefasst werden. Der Gemeinderat beschloss die Einleitung des Heilungsverfahrens gemäß § 215a Abs. 2 BauGB für das nach § 13b BauGB begonnene Bebauungsplanverfahren „Sattlersäcker“. Weiter beschloss er, dass im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt wird. Ebenfalls nahm der Gemeinderat die Information über die weiteren Verfahrensschritte und den geplanten zeitlichen Ablauf zur Kenntnis.
 
Auch der Bebauungsplan "Sportheimweg" im OT Allfeld (Heilungsverfahren) wurde thematisiert. Das Verfahren zum Bebauungsplan „Sportheimweg“ im OT Allfeld wurde am 19.11.2019 durch den Gemeinderat auf Grundlage des § 13b BauGB förmlich eingeleitet. Es wurden zwei Offenlagen durchgeführt und im Planverfahren berücksichtigt. Aufgrund von einschränkenden Vorgaben (Grünzug) im Regionalplan konnte ein rechtmäßiger Satzungsbeschluss nach der in der Offenlage geäußerten Auffassung seitens der zuständigen Behörden nicht getroffen werden. Mit dem durch die Regionalverbandsversammlung im Dezember 2023 erfolgten Satzungsbeschluss zum Fortschreibungsverfahren des Einheitlichen Regionalplans Region Rhein-Neckar besteht dieses Hindernis nicht mehr. Aufgrund des o.g. Urteils zum § 13b BauGB ist jedoch auch hier das Heilungsverfahren nach § 215 a BauGB durchzuführen. Demzufolge wird aus Rechtssicherheitsgründen im weiteren Heilungsverfahren eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. Mit Vorlage des Umweltberichts soll in der nächsten Sitzung der Auslegungsbeschluss gefasst werden. Der Gemeinderat beschloss die Einleitung des Heilungsverfahrens gemäß § 215a Abs. 1 BauGB für das nach § 13b BauGB begonnene Bebauungsplanverfahren „Sportheimweg“. Weiter beschloss er, dass im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt wird. Ebenfalls nahm der Gemeinderat die Information über die weiteren Verfahrensschritte und den geplanten zeitlichen Ablauf zur Kenntnis.
 
Die Vergabe der Kanalsanierung Gladiolenstraße, OT Sulzbach waren anschließend Gegenstand der Beratungen. Von vier angefragten Fachfirmen haben drei Bieter ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma Erles Umweltservice GmbH aus Meckesheim mit einer Vergabesumme von 62.806,33 €, welche durch den Gemeinderat beschlossen wurde.
 

Weiter wurde die Bildung der Wahlbezirke und Festlegung der Wahlräume für die Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 behandelt. Folgende Wahlbezirke und Wahlräume wurden durch den Gemeinderat festgelegt:

  • 001-01 Allfeld, Mehrzweckhalle, Höchstberger Straße 20
  • 002-02 Billigheim, Michaelsheim, Entengasse 4
  • 003-03 Katzental, Pfarrheim, Brentanostraße 12
  • 004-04 Sulzbach, Sport- und Festhalle, Dallauer Straße 2
  • 005-05 Waldmühlbach, Dorfgemeinschaftshaus, Kastanienstraße 6

 
Danach ging es um die Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09.06.2024. Da Herr Bürgermeister Martin Diblik Wahlbewerber bei der Kreistagswahl sein wird, kann er nicht Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses sein. Somit wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Der Gemeindewahlausschuss nimmt auch die Aufgaben des Briefwahlvorstandes wahr. Der Gemeinderat wählte die folgenden von der Verwaltung vorgeschlagenen Personen in den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Billigheim für die Kommunalwahl am 09.06.2024:

- Vorsitzender: Herr Alexander Reinig
- Stellvertretende Vorsitzende: Frau Gabriele Mayerhöffer
- 1. Beisitzerin: Frau Bettina Röckel
- 2. Beisitzerin: Frau Janine Niedderer
- 1. Stellvertretende Beisitzerin: Frau Julia Haaf
- 2. Stellvertretender Beisitzer: Herr Thomas Noe

Anschließend stand die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) auf der Tagesordnung. Aktuell verfügt die Gemeinde Billigheim über eine Bekanntmachungssatzung aus dem Jahr 1978. In dieser ist geregelt, dass die Bekanntmachung durch Einrücken in das gemeindeeigene Amtsblatt erfolgt. Allerdings kann es erforderlich sein, schnell und effektiv auf kurzfristig eintretende Entwicklungen zu reagieren. Auch ist es aufgrund des hohen Verbreitungsgrades digitaler Medien in der Bevölkerung sinnvoll, Veröffentlichungen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten durch Bereitstellung im Internet vorzunehmen. Mitberücksichtigt werden auch die Bedürfnisse und Interessen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Informationen weiterhin über das Amtsblatt erhalten möchten. Zu Informationszwecken erfolgt daher weiterhin eine Veröffentlichung der öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Gemeinde Billigheim.

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung).

Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte die Verwaltung über die am 09.06.2024 anstehenden Wahlen. Die Wahlbekanntmachung erfolgt voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche. Ab dem Tag nach der Bekanntmachung können Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl bis zum 28.03.2024, 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Ebenso sind die benötigten Unterlagen hierfür kostenlos bei der Verwaltung erhältlich. Plakatierungsgenehmigungen stellt das Ordnungsamt der Gemeinde aus.
Auf Anfrage aus dem Rat wird die Verwaltung über die Regelungen zur Hallennutzung informieren.
 
Martin Diblik
Bürgermeister

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