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Pressebericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2018

Pressebericht zur Sitzung vom 20.02.2018

Bei der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus Waldmühlbach begrüßte Bürgermeister Martin Diblik die Gemeinderäte, die Vertreterin der Presse und zahlreiche Zuhörer.

Aufgrund eines Antrages zur Geschäftsordnung eines Gemeinderates wurde beschlossen, den Tagesordnungspunkt Festlegung des Geldbetrags zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung nach § 37 LBO von der heutigen Sitzung abzusetzen.

Aus den Reihen der anwesenden Bürger wurde die Verwaltung bezüglich der Festsetzung der notwendigen Stellplätze im Zuge von Bauanträgen nachgefragt, welche vom Landratsamt als Untere Baurechtsbehörde getroffen wird. Die Ankündigung und Tagesordnungspunkte der öffentlichen Gemeinderatssitzung werden auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht, wie die Gemeinde bestätigte. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses war die Reinigung des Hallenbodens, die Küchenausstattung und die Wiederbeschaffung von Turnmaterialen ein weiteres Thema. Die Begehbarkeit der historischen Fußgängerbrücke in den Billigheimer Schlossgarten und eine weitere Aufstellung von Müllgefäßen waren weitere Hinweise aus der Bevölkerung, wie auch eine wünschenswerte Unterstützung von Gewerbetreibenden. Eine Nachfrage bezüglich eines Defibrillators an der Bushaltestelle in Waldmühlbach beendete die Bürgerfragestunde.

Aus nichtöffentlicher Sitzung wurden die Entscheidungen zu notwendigen Stellplätzen und zum Erwerb von Baugrundstücken bekanntgegeben. Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Im Anschluss stand der Tagesordnungspunkt Beschluss und Feststellung der Jahresrechnung 2016 an. Diese wurde buchungstechnisch am 24.01.2018 abgeschlossen. Das Haushaltsjahr 2016 schließt in Soll- Einnahmen und Soll- Ausgaben mit jeweils 19.022.550,15 € ab. Hiervon entfallen 14.140.129,63 € auf den Verwaltungshaushalt und 4.882.420,52 €. Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 619.500,00 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.840.900,00 € gebildet. Erfreulicherweise konnte entgegen der ursprünglichen Planungen im Haushaltsjahr 2016 auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2016 entsprechend 9. „Feststellung der Jahresrechnung“ des Rechenschaftsberichts 2016 fest.

Der nächste Tagesordnungspunkt war die Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018. Der Vorsitzende ging in seiner Haushaltsrede ausführlich auf die Vorhaben im Vermögenshaushalt ein und legte wichtige Zielsetzungen für die gemeindliche Weiterentwicklung dar. Kämmerer Rist gab anschließend einen Rückblick auf das Haushaltsjahr 2017 und erläuterte den Planentwurf im Detail. Alle drei Fraktionen bedankten sich für die zügige Haushaltseinbringung und das gute und vertrauensvolle Zusammenwirken. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2018 in der vorgelegten Form.

Der darauffolgende Tagesordnungspunkt war die Vergabe der Bauleistungen zum Ausbau der Straße „Schlossberg“ in Allfeld. Diese Straße war nach den Unwetterschäden im Jahr 2016 zunächst nur provisorisch wiederhergestellt worden. Die entstandenen Schäden machen jedoch eine grundlegende Sanierung der Straße erforderlich. Das Büro IFK aus Mosbach hat die Ausschreibung veranlasst und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen. Der Gemeinderat beschloss, die Vergabe der o.g. Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter – der Firma Demirbas, Haßmersheim – zum Preis von 523.189,34 Euro zu vergeben.

Der nächste Tagesordnungspunkt war die Vergabe der Bauleistungen zur Herstellung eines Löschwasserbehälters in Waldmühlbach. Um die Löschwasserversorgung im Ortsteil Waldmühlbach zu verbessern, ist es angedacht einen Löschwasserbehälter im Birkenweg unterirdisch mit einem Volum von 200 m² zu errichten. Das Büro IFK aus Mosbach hat die Ausschreibung veranlasst und die Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen. Der Gemeinderat beschloss, die Vergabe für die Herstellung des Löschwasserbehälters im Birkenweg Waldmühlbach an die Fa. Meny Bau GmbH aus Mosbach zum Preis von 106.799,17 Euro zu vergeben.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den Abschluss eines Ingenieurvertrags zur Schaffung eines zweiten Fluchtweges im „Alten Rathaus“ Billigheim. In der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2017 hatte der Gemeinderat bereits beschlossen, einen zweiten Fluchtweg und eine Aufzugsanlage zu errichten. Nach einer vorläufigen Grobkostenschätzung belaufen sich diese für die Bauwerke auf rd. 170.000 Euro. Weitere Kosten entstehen für das Brandschutzkonzept und dessen Umsetzung. Dieses wird auf rd. 10.000 Euro veranschlagt. Der Gemeinderat beschloss, die Verwaltung, mit dem Abschluss eines Ingenieurvertrags mit dem Architekturbüro Lothar Schmidt, Billigheim, zu beauftragen.

Der darauffolgende Tagesordnungspunkt war die Beschaffung von 4 Sirenen mit Sprachdurchsagen für den Katastrophenschutz.  Es wurden Angebote zur Installation der vier Sirenen mit Sprachdurchsagen und der Versetzung (Ortsteil Waldmühlbach, vom Alten Rathaus zum Dorfgemeinschaftshaus) der vorhandenen E 57 Sirene eingeholt. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Beschaffung von 4 Sirenen mit Sprachdurchsagen und Versetzung der vorhandenen E 57 Sirene an die Firma Sonnenburg Elecronic AG, Eggenfelden zum Angebotspreis von 46.816,46 € zu vergeben. Außerdem beschloss der Gemeinderat, die Installation des notwendigen Netzanschlusses für die Sirene in Waldmühlbach zu einem Angebotspreis von 2.384,76 € an die Netze BW GmbH, Heilbronn zu vergeben.

Der nächste Tagesordnungspunkt war die Gebührenneufestsetzung für die Nutzung der Erddeponie Katzental.  Der Gemeinderat beschloss, die Gebühren für die Ablagerung von Erdaushubmaterial auf der Rekultivierungsfläche Katzental mit Wirkung zum 1. Juli 2018 für das Gemeindegebiet Billigheim in Höhe von 10,50 Euro/m³ und das Gemeindegebiet Schefflenz in Höhe von 12,50 Euro/m³ festzusetzen.

Im Anschluss stand der Tagesordnungspunkt Verwaltungsgebührensatzung – Festlegung der Gebühr zur Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 BauGB an. Nicht zuletzt durch die Notariatsreform ist der Verwaltungsaufwand für die Ausstellung des Negativzeugnisses nicht unerheblich und sollte dementsprechend bewertet werden.

Die Gemeinderat beschloss, die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1 BauGB wie folgt festzusetzen.

Kaufpreis bis 50.000,00 €    15,00 €
Kaufpreis bis 100.000,00 €    20,00 €
Kaufpreis über 100.000,00 €    25,00 €

Anfragen der Gemeinderäte betrafen die Löschwasserversorgung in der Gesamtgemeinde, die Starkregensituation sowie die Umleitungsführung im Ortsteil Sulzbach und den Gehölzrückschnitt an der Sulzbach. Im Anschluss folgte eine nichtöffentliche Sitzung.

Martin Diblik
Bürgermeister

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