Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 19.06.2018

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik im kleinen Saal der Halle Sulzbach zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, sowie den Vertreter der Presse.

Von den anwesenden Bürgern wurden Fragen zur Kanalisation im Bereich „Billigheimer Straße“, „Hauptstraße“ und „An der Hohl“ sowie zur Flussgebietsuntersuchung des Zweckverbandes „Hochwasserschutz“ gestellt. Eine weitere Frage betraf die Reparatur von Straßenbeleuchtungen.

Die Anwesenden wurden als nächstes darüber informiert, dass sich der Rat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung mit den Thema Löschwasser befasst hat.

Nachdem das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung der anwesenden Urkundsperson zur Kenntnis gegeben wurde, stand die Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsbeitrag auf der Tagesordnung. Sie soll als Kontrollrechnung den Nachweis liefern, dass das Gleichbehandlungsgebot berücksichtigt ist und dem Überfinanzierungsverbot Rechnung getragen wird. Diese Berechnung ist auf das Jahr 2030 hin ausgerichtet. Grundgedanke der Globalberechnung ist, dass alle gegenwärtigen und künftigen Benutzer der öffentlichen Einrichtung gleichermaßen zu den Kosten der Einrichtung beizutragen haben. Im Anschluss an den Vortrag der Verwaltung und der mit der Durchführung der Berechnung beauftragten Beratungsgesellschaft Heyder + Partner beschloss der Gemeinderat die Erhebung von einheitlichen Beiträgen für das Gesamtgebiet sowohl in der Abwasserbeseitigung als auch in der Wasserversorgung. Weiter wurde in der Abwasserbeseitigung die Erhebung von Teilbeiträgen für den Entwässerungs- und Klärbereich (Kläranlage, Regenwasserbehandlungsanlagen und Sammler) beschlossen. Für die Wasserversorgung werden keine Teilbeiträge erhoben. Die Sammler und die Regenwasserbehandlungsanlagen werden dem Klärbereich zugeordnet. Künftige Flächen, die entsprechenden künftigen Kosten und die künftig zu erwartenden Zuweisungen wurden durchgesprochen und vom Gemeinderat gebilligt. Der Planungszeitraum wurde auf das Jahr 2030 festgelegt. Eine Preissteigerungsrate in Höhe von 2,0 % wurde beschlossen. Bei vorliegendem Mischsystem wurde ein Straßenentwässerungsanteil von 27 % festgesetzt. Für den modifizierten Mischwasserkanal 1 im GE Rittersberg/Rittwiese wurden 45 % und für den modifizierten Mischwasserkanal 2 im BG Mühlbacher Pfad wurden 34 % abgesetzt. Für die Kläranlage wurden pauschal 5 % abgesetzt. Bei Regenwasserkanälen und Regenklärbecken wurden 50 % Straßenentwässerungskostenanteil abgezogen. Für Schmutzwasserkanäle und Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Bereich wurde kein Abzug für die Straßenoberflächenwasserbeseitigung vorgenommen. Mit 5 % wurde der Anteil für das „öffentliche Interesse“ festgesetzt und ein Gebührenfinanzierungsanteil in Höhe von 5 % beschlossen. Als Verteilungsmaßstab beschloss der Rat die zulässige Geschossfläche und setzte folgende Beiträge fest:

Entwässerungsbeitrag (öffentlicher Abwasserkanal) 4,71 €/m²
Klärbeitrag (mechanischer und biologischer Teil der Kläranlage, Regenwasserbehandlungsanlagen und Sammler) 1,97 €/m²
Wasserversorgungsbeitrag 3,37 €/m²


Als Tagesordnungspunkt 5 stand die Neufassung der Wasserversorgungssatzung auf der Tagesordnung. Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde wurde letztmalig im 2001 vollständig überarbeitet. Seither erfolgten nur noch Änderungssatzungen. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit der Satzung und nicht zuletzt aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte die Wasserversorgungssatzung an das aktuelle Satzungsmuster des Gemeindetages Baden-Württemberg angepasst werden. Nach Darstellung der Kalkulationen und Hinweisen zur Einführung einer Zählergrundgebühr fasste der Gemeinderat die Beschlüsse, dass die für diese Sitzung vorgelegte Wasserversorgungssatzung mit den vorgestellten Aktualisierungen seine Zustimmung fand. Nach eingehender Beratung über die Sinnhaftigkeit einer Grundgebühr wurde die Einführung einer Grundgebühr mehrheitlich abgelehnt. Beschlossen wurde die Einführung einer Bauwassergebühr. Ebenfalls die Zustimmung des Rates fand, dass die Unter- und Überdeckungen aus Vorjahren im Kalkulationszeitraum 2018 - 2019 vollständig ausgeglichen werden. Die Festsetzung der Wassergebühr für den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2019 auf 2,29 € /m³ zzgl. MwSt. wurde ebenfalls beschlossen.

Als nächstes wurde über einen Umlegungsbeschluss nach § 47 BauGB für das Bebauungsplangebiet „Reutäcker“ beraten und beschlossen. Dieser Umlegungsbeschluss leitet die vorgesehene Umlegung förmlich ein und die betroffenen Grundstücke werden im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.

Anschließend ging es um die Bildung des Umlegungsausschusses zur Durchführung der Umlegung „Reutäcker“. Die Gemeinde Billigheim verfügt nicht über einen ständigen Umlegungsausschuss. Daher ist ein entsprechender Ausschuss durch Beschluss des Gemeinderates für die Durchführung der Umlegung „Reutäcker“ zu bilden. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens 6 Mitgliedern, die aus den Reihen des Gemeinderates beschlossen wurden. Ein beratender Sachverständiger wurde ebenfalls bestimmt.

Als Tagesordnungspunkt 8 wurde die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Billigheim beraten. Die Gemeinde Billigheim ist verantwortlich, zusätzlichen Wohnraum zur Unterbringung im Rahmen der kommunalen Anschlussunterbringung zu schaffen, welcher in der neuen Satzung nun Berücksichtigung findet. Der Gemeinderat beschloss, diese Satzung in der vorgelegten Form zu ändern. Der beschlossene Satzungstext wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.

In der darauffolgenden Beratung über die Stellungnahme zur Festlegung eines FFH-Gebietes im „Waidach“ durch das Regierungspräsidium Karlsruhe fasste der Rat den Beschluss, dass die Gemeinde Billigheim keine Einwände vorzubringen hat.

Anschließend erfolgte ein Sachstandsbericht zur Sanierung der energetischen Straßenbeleuchtung, die in diesem Jahr umgesetzt wird. Zur Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung soll von Quecksilberdampf auf LED Technik umgerüstet werden. Derzeit wird die öffentliche Ausschreibung vom Planungsbüro Spohn vorbereitet.

Der 11. Tagesordnungspunkt befasste sich mit einem Dienstleistungsvertrag über die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung. Der Rat beschloss die Vertagung dieses Sachverhaltes.

Im Anschluss wurde vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass am 18.07. eine Sitzung der Projektgruppe Burglandschaft stattfinden wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden in einem gesonderten Aufruf im Billigheimer Boten hierüber informiert und um rege Teilnahme gebeten.

Am Samstag, den 21.07. wird die offizielle Eröffnung der Ortsdurchfahrt Sulzbach gefeiert. Die örtlichen Vereine werden hierbei tatkräftig mitwirken. Für diesen Zeitraum muss die Hauptstraße für wenige Stunden nochmal gesperrt und die bisherigen Umleitungsstrecken genutzt werden.

Aus dem Gemeinderat wurde der aktuelle Zustand der Sportanlage im Bereich des Sportplatzes Sulzbach bemängelt.

Weitere Hinweise betrafen den Zustand der Mergelklinge nach dem letzten Starkregenereignis vor ca. 2 Wochen, die Instandsetzung von Feldwegen im OT Sulzbach und dem aktuellen Ausbaustand der Ortsdurchfahrt.

Die Spritzanlage auf dem Trainingsplatz des TSV Sulzbach war eine weitere Anmerkung aus dem Rat.

Martin Diblik
Bürgermeister

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