Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 25.09.2018

Vor Beginn der Sitzung begrüßte der Vorsitzende neben den Gemeinderäten, der Pressvertreterin zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Bürgermeister Diblik bat alle Anwesenden sich im stillen Gedenken an den verstorbenen Gemeinderat Gerhard Bauhardt in einer „Schweigeminute“ zu erheben.
 
Als ersten Tagesordnungspunkt wurde von anwesenden Bürgern Fragen bezüglich Hochwasserschutz in Sulzbach, Billigheim und Allfeld gestellt. Die Geräuschentwicklungen aus einem Gewerbebetrieb und die baurechtliche Betrachtung von durchgeführten Erdarbeiten waren Gegenstand der nächsten Anfragen.
 
Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde über die Vergaberichtlinien an Bauinteressenten für die neuen Baugebiete in Billigheim und Sulzbach berichtet.
 
Nachdem das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde, stand das Nachrücken von Herrn Michael Ullmer in den Gemeinderat und die Feststellung evtl. Hinderungsgründe auf der Tagesordnung. Herr Ullmer wurde in der letzten Kommunalwahl als „Ersatzperson“ auf dem Wahlvorschlag der SPD für den Wohnbezirk Sulzbach festgestellt. Er rückt daher auf den vakanten Sitz des verstorbenen GR Bauhardt nach. Es wurde festgestellt, dass keine Hinderungsgründe vorliegen, die gegen den Eintritt in den Gemeinderat sprechen. Herr Ullmer wurde vom Vorsitzenden auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten und auf die Rechte und Pflichten ehrenamtlich tätiger Bürger hingewiesen. Nach Aussprache der Verpflichtungsformel und dessen Bekräftigung durch einen „Handschlag“ mit dem Vorsitzenden nahm Herr Ullmer am Ratstisch Platz.

Anschließend wurde über die Neufassung der Abwassersatzung mit Gebührenfestsetzung beraten. Bei der Nachkalkulation der Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2014-2017 war aufgrund einer Vielzahl von Berichtigungen eine Überprüfung des Erhebungszeitraums geboten. Die Nachkalkulationen, sowie die Vorauskalkulationen wurden von der Kommunalberatung Heyder und Partner (Tübingen) durchgeführt. Folgende Ergebnisse wurden nach Ausgleich der Vorjahre ermittelt:
Schmutzwasserbeseitigung: -113.372,70 (2014), 19.985,77 (2015), -10.452,57 (2016/2017)
Niederschlagswasser: 16.453,43 (2014),  81.260,28 (2015), 138.732,39 (2016/2017)
Die zurzeit gültige Abwassersatzung der Gemeinde Billigheim beruhte auf einem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württembergs aus dem Jahre 2001. Da bislang nur einzelne Paragraphen geändert wurden, ist es aus Rechtssicherheitsgründen erforderlich, die Satzung an das aktuell gültige Satzungsmuster des Gemeindetags anzupassen. § 42 Abs. 6 wird neu in die Satzung aufgenommen. Dieser Paragraph beinhaltet, dass die Absetzung von Wassermengen für Pool- und Teichanlagen von der Absetzung der Abwassergebühr ausgenommen wird, da nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg Abwässer in die Kanalisation einzuleiten sind. Somit verstößt die Entleerung von Pools u.a. in Form von Gartenbewässerung gegen die rechtlichen Vorschriften. Eine Absetzung der Wassergebühr ist demnach hinfällig.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte des Anlagevermögens sowie die Zuschüsse und Beiträge als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung aus dem Anlagennachweis (Stand 31.12.2017) übernommen werden. Der kalkulatorische Mischzinssatz wurde auf 3,28 % festgesetzt. Kosten für die Straßenentwässerung bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens blieben unberücksichtigt. Als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr gilt eine Menge von 462.948 m³. Die abflussrelevante Fläche für Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr wurde in Höhe von 1.046.995 m² festgesetzt. Weiter wurden die Prozentsätze der Straßenentwässerungskostenanteile und die Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung festgesetzt. In der Schmutzwasserbeseitigung beträgt der Ausgleich einer Unterdeckung aus 2014 (45.295,90 €) und einer Überdeckung aus 2015 (19.985,77 €). In der Niederschlagswasserbeseitigung wurde beschlossen, eine Überdeckung aus 2014 (16.453,43 €) und eine Überdeckung aus 2015 (81.260,28 €) zum Ausgleich einzustellen. Es wurden für 2018-2019 einstimmig folgende Gebührensätze festgesetzt:

Schmutzwasserbeseitigung 2,85 €/m³
Niederschlagswasserbeseitigung 0,40 €/m²
Geschlossene Gruben 3,78 €/m²
Kleinkläranlagen 37,80 €/m²

Die beschlossene Abwassersatzung wird im „Billigheimer Boten“ veröffentlicht.

Die Beauftragung eines Erschließungsträgers zur Planung und Erschließung eines weiteren Teils des Baugebiets „Mühlbacher Pfad“ in Sulzbach stand als nächstes auf der Tagesordnung. Im Jahr 2019 sollen 18 weitere Bauplätze im Ortsteil Sulzbach zur Verfügung gestellt werden. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma PEG Mühlacker abgegeben. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Auftrag für die Vorbereitung der Erschließung des Baugebiets an die Firma PEG aus Mühlacker zu vergeben, die erforderlichen baulichen Verträge abzuschließen und die Änderung / Ergänzung des bestehenden Bebauungsplans zu überprüfen.

Im folgenden Tagesordnungspunkt wurden die Bauplatzpreise im Baugebiet Schafgraben-Haagen III festgesetzt. Die Veräußerung der einzelnen Bauplätze kann nach Festlegung des qm Preises noch in diesem Jahr erfolgen. Auf Basis der vorhandenen Kosten bzw. Submissionsergebnisse wurden der Gesamtkaufpreis und der darin enthaltene Erschließungsbeitrag berechnet. Bei der Ermittlung des Gesamtkaufpreises sind neben den Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz auch die Kosten für Baureifmachung der Grundstücke zu berücksichtigen. Der Gemeinderat beschloss den Erschließungsbeitrag auf 25,12 € je qm Geschossfläche und den Gesamtkaufpreis auf 115,00 € bzw. 120,00 € je qm Grundstücksfläche festzusetzen. Im Gesamtkaufpreis enthalten sind der Erschließungsbeitrag, die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, der Grunderwerb sowie alle Kosten für die Schaffung des Baugebietes.

Als nächstes ging es um die Vergabe einer FTTB-Masterplanung. Durch das im November 2016 in Kraft getretene Gesetz zur „Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)“ ergibt sich für die Gemeinde Billigheim die Mitverlegungspflicht von passiven Netzen (Leerrohre) im Rahmen der Sicherstellungsverpflichtung. Diese Regelung gilt insbesondere für Tiefbaumaßnahmen mit einer geplanten Bauzeit von länger als acht Wochen. Um diese Verpflichtung umsetzen zu können sind auch weitere Planungsleistungen für den Glasfaserausbau notwendig. Deshalb soll eine Grundkonzeption sowie ein Masterplan für einen gesamthaften FTTB-/FTTH-Ausbau (Fiber To The Building/ Home = „bis zum Haus/ Wohnung“) erstellt werden. Somit besteht die Möglichkeit für die Gemeinde, bei zukünftigen Tiefbaumaßnahmen und Neuerschließungen die erforderliche Leerrohrinfrastruktur  einzuplanen und kostengünstig mitzuverlegen. Dieser Masterplan wird mit einer Quote von 100 % gefördert. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits positiv beschieden. Da der landkreisweite Breitbandausbau von der Firma IK-T Manstorfer und Hecht aus Regensburg geplant und begleitet wird, beschloss der Gemeinderat die Beauftragung dieser Firma mit der Durchführung der FTTB-Masterplanung zum Angebotspreis von 37.527,84 €.

Des Weiteren stand die Unterrichtung über den Bericht der  GPA zur Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2012-2017 auf der Tagesordnung. Die GPA hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Bauausgaben der Gemeinde Billigheim für die Jahre 2012-2017 geprüft. Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der GPA zur Kenntnis.

Nachfolgend wurde über die für die Jahre 2011 – 2014 von der Gemeindeprüfungsanstalt durchgeführte „Allgemeine Finanzprüfung“ zu welcher die Gemeinde Stellung genommen hat informiert.

Anschließend berichtete der Vorsitzende, dass der Termin für die Kommunalwahl auf den 26.05.2019 – gemeinsam mit der Europawahl – terminiert wurde und über den Beginn der Umbaumaßname des ehemaligen Grundschulgebäudes in Waldmühlbach. Er ergänzte, dass das Spielhaus in Katzental am 03.10.2018 offiziell eröffnet wird.

Nachfragen aus dem Gemeinderat betrafen die Oberflächenentwässerung in Sulzbach und den Hochwasserschutz in Sulzbach und Allfeld.

Martin Diblik
Bürgermeister

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