Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung am 15.12.2020

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik in der Sport- und Festhalle in Sulzbach alle anwesenden Personen.
 
In der Bürgerfragestunde wurde keine Frage an den Vorsitzenden gestellt und aus vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates waren keine Beschlüsse bekannt zu geben.
 
Nachdem das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde, stand die Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf „Sportheimweg“ im OT Allfeld an. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Sportheimweg“ im beschleunigten Verfahren wurde bereits beschlossen und der Aufstellungsschluss bekannt gegeben. Der vorgelegte Entwurf sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets vor. Die Erschließung erfolgt über den Sportheimweg und eine Stichstraße zur Erschließung der unteren zwei Bauplätze. Der Gemeinderat stimmte nach der Beratung dem Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung gefertigt von Gerst Ingenieure GmbH, Mühlacker, in der Fassung vom 26.11.2020 zu und beschloss die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB mit der Änderung, dass auch Flachdächer zugelassen werden sollen.
 
Als nächstes wurde über den Ausbau der Kastanienstraße in Waldmühlbach beraten. Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Reutäcker“ ist es notwendig, eine Anschlussleitung in der Kastanienstraße bis zum dortigen Hochbehälter zu verlegen. Aufgrund des Ausbauzustandes der Kastanienstraße soll die Kastanienstraße in Zusammenhang mit den Baumaßnahmen „Reutäcker“ ausgebaut werden. Eine grobe Kostenschätzung für den Ausbau der Fahrbahn ohne Gehweg lag bei ca. 223.000 €. Für den in der Vorplanung dargestellten Ausbaustandard sind Kosten in Höhe von ca. 377.000 € zu erwarten. Eine Kanalbefahrung wurde beauftragt. Der Gemeinderat beschloss den Auftrag zum Ausbau der Kastanienstraße mit der dargestellten Vorplanung an das Büro Gerst zu vergeben und die Ausschreibung zum Ausbau der Kastanienstraße Waldmühlbach zusammen mit der Ausschreibung des Neubaugebietes „Reutäcker“ zu veranlassen.
 
Im anschließenden Tagesordnungspunkt ging es um die Feststellung der Jahresrechnung 2019. Die Jahresrechnung 2019 wurde buchungstechnisch am 04.12.2020 abgeschlossen. Das Haushaltsjahr 2019 schließt in Soll- Einnahmen und Soll- Ausgaben mit jeweils 21.943.275,35€ ab. Hiervon entfallen 16.872.286,87 € auf den Verwaltungshaushalt und 5.070.988,48€. auf den Vermögenshaushalt. Im Vermögenshaushalt wurden keine Haushaltsausgabereste gebildet. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2019 entsprechend fest.
 
Des Weiteren war die Schulsozialarbeit an der Werkrealschule Schefflenztalschule ein Punkt der Tagesordnung. Seit 01.10.2012 haben die drei Gemeinden Billigheim, Schefflenz und Seckach als gemeinsame Schulträger der Werkrealschule Schefflenztalschule eine Stelle für die Schulsozialarbeit an dieser Schule eingerichtet. Die Zusammenarbeit der Schulsozialarbeit mit dem Caritasverband für den Neckar-Odenwald-Kreis e.V. hat sich in den vergangenen Jahren sehr gut bewährt. Die Schulsozialarbeit hat das Ziel Kinder und Jugendliche in ihrer allgemeinen Entwicklung zu begleiten, zu fördern und zu unterstützen. Darüber hinaus gibt sie Hilfestellung beim Aufbau und der Stabilisierung von Eigenverantwortung, Selbständigkeit, sozialer Kompetenz und bei demokratischen Strukturen, die es ermöglichen sollen, dass alle am Schulleben Beteiligten voneinander lernen. Selbstverständlich können auch Eltern eine Beratung als neutralem Ansprechpartner in Anspruch nehmen. Bei der Gemeinde Billigheim verbleibt unter diesen Voraussetzungen somit ein Eigenanteil in Höhe von 1/3 dieser Kosten, was ca. 12.200 € bedeutet. Der Gemeinderat nahm die schriftlichen Sachstandsberichte der Sozialarbeiterin und des Rektors der Werkrealschule „Schefflenztal“ zur Kenntnis und stimmte der Weiterführung der Schulsozialarbeit an der Werkrealschule „Schefflenztal“ ab dem Schuljahr 2021/22 für weitere fünf Jahre bis zum Schuljahr 2025/26 mit der bisherigen Kostendrittelung zu. Der Vertrag mit dem Caritasverband für den Neckar-Odenwald-Kreis e.V. wird um weitere fünf Jahre bis zum 31.07.2026 verlängert.
 
Die Vergabe von Ingenieurleistungen Neubau Regenüberlaufbecken 502 in Katzental wurde als nächstes beraten. In der Sitzung vom 22.09.2020 hat das Büro Sack und Partner, Adelsheim, die Kanalsanierung der Fontanestraße mit Neubau Regenüberlaufbecken 502 vorgestellt. Daraufhin hat der Gemeinderat die Förderantragstellung nach Förderrichtlinie Wasserwirtschaft für die Kanalsanierung der Fontanestraße in Katzental beschlossen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 1.240.000,00 € brutto. Der Gemeinderat beschloss, den Ingenieurvertrag für die Planungen Neubau Regenüberlauf 502 mit Zuleitungskanälen über 74.300,00 € abzuschließen.
 
Danach war die Besteuerung des Kommunalwaldes ein weiteres Thema. Die Gemeinde Billigheim hat für ihre forstwirtschaftlichen Umsätze die Möglichkeit zwischen der Durchschnittsbesteuerung und der Regelbesteuerung zu wählen. Die Option ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2020 möglich und bindet die Gemeinde für insgesamt 5 Jahre. Sofern die Gemeinde die Regelbesteuerung anwendet, werden die Ausgangsumsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert, d.h. in Höhe von 7%. Die Gemeinde hat im Gegenzug jedoch auch den vollen Vorsteuerabzug auf ihre Eingangsumsätze. Dies führt insgesamt zu einer Ergebnisverbesserung gegenüber der Durchschnittsbesteuerung von 26.319,37 €. Der Gemeinderat beschloss, für den Forst rückwirkend zum 01.01.2020 in die Regelbesteuerung zu wechseln.
 
Anschließend war die Änderung der Hauptsatzung Thema im Rat. Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) wurde um den § 37a ergänzt. Dieser bestimmt, dass Gemeinderatssitzungen sowie Sitzungen anderer kommunaler Gremien unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können. Wahlen dürfen nicht durchgeführt werden, da diese grundsätzlich geheim vorgenommen werden müssen und dies bei Durchführung einer Sitzung per Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt bis 31. Dezember 2020, ohne dass eine Regelung in der Hauptsatzung erforderlich ist. Damit auch nach diesem Zeitpunkt solche Sitzungen durchgeführt werden können, muss die Hauptsatzung jedoch angepasst werden. Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Hauptsatzung zu.
 
Die Teilnahme an der 20. Bündelausschreibung Strom 2022-2024 wurde als nächstes beraten. Die kommunalen Stromlieferverträge aus der 15. Bündelausschreibung 2017 – 2018 laufen zum 31.12.2021 aus. Durch die große Anzahl an teilnehmenden Gemeinden konnten seither günstige Preise erzielt werden. Der Gemeinderat beschloss, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Bündelausschreibung Strom 2022-2024 zu beauftragen und gleichzeitig das Dauerbeauftragungsverhältnis mit der Gt-service GmbH einzugehen.
 
Außerdem wurde über die Annahme von Spenden im Quartal III 2020 beraten. Seit der letzten Beschlussfassung durch den Gemeinderat sind Geldspenden in Höhe von 1.312,00 € eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu, nahm zur Kenntnis, dass ein Bericht über die eingegangenen Spenden an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet wird und bedankt sich für diese Spenden.
 
Anschließend informierte der Vorsitzende über eine geplante Errichtung eines beleuchteten Fußgängerüberweges durch den Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis im Bereich des Überweges zwischen Grundschule und Halle in der Dallauer Straße im Ortsteil Sulzbach.
 
Zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der Gemeinde teilte er folgendes mit: Durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 verlängert sich nun durch die Einführung von § 27 Abs. 22 a UStG die abgegebenen Optionserklärungen automatisch, sofern sie nicht aktiv widerrufen werden, bis zum 31.12.2022. Ein solcher Widerruf ist nicht vorgesehen.
 
Abschließend fasste der Vorsitzenden in einem kurzen Jahresrückblick die wesentlichen Entwicklungen der Gemeinde im Jahr 2020 zusammen. Dies waren die Fertigstellung des Kindergartens Waldmühlbach, die Sanierung der Elztalstraße in Katzental, Errichtung eines Löschwasserbehälters für die Verbesserung der Löschwasserversorgung in Allfeld, Weiterführung der Baumaßnahme Neubau eines Kindergartens Billigheim, weitere Bauplatzerschließung mit neuem Spielplatz in Sulzbach, sowie einer äußerst regen Bautätigkeit in der Gesamtgemeinde, Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeuges FFW, Abtl. Sulzbach, Wiederaufbau des Steges im Süden von Allfeld. Sehr erfreulich ist auch, dass in der Gemeinde erstmals über 6.000 Einwohner heimisch sind. Einen weiteren Attraktivitätsschub erhält die Gemeinde mit dem laufenden Neubau einer ALDI Süd Filiale.
 
Für die gute und zukunftsweisende Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde bedankte sich der Vorsitzende beim Gemeinderat und wünschte ein frohes, friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und vor allem ein gesundes Jahr 2021. Diesem Dank und den Glückwünschen schlossen sich die Vertreter aller Fraktionen an.
 
Martin Diblik
Bürgermeister

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