Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik in der Sport- und Festhalle Allfeld neben dem Gemeinderat auch die Vertreterin der Presse und die anwesenden Zuhörer.
 
Aus der Bürgerschaft wurde der Vorsitzende zum aktuellen Sachstand einer privaten Brücke im Bereich der Gärten in Billigheim an der Schefflenz befragt. Des Weiteren wurde eine Nutzung, bzw. ein Ausbau von vorhandenen Radwegestrecken für Inliner angeregt, die insbesondere von der Jugend als weitere Freizeitaktivität genutzt werden könnte.
 
Nachdem aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse bekannt zu machen waren und das Protokoll der vergangenen öffentlichen Sitzung den Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde, rief der Vorsitzende die Wassergebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung für die Jahre 2022-2023 als nächsten Tagesordnungspunkt auf. Als laufende Kosten und Einnahmen der Wasserversorgung liegen der Gebührenkalkulation 2022-2023 die entsprechenden Planzahlen des Erfolgsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung zugrunde. Durch die gewählten Abschreibungssätze werden die jährlichen Abschreibungen festgelegt. Die dort verwendeten Prozentsätze entsprechen den Richtwerten der KGSt sowie den Afa- Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Auf die Erhebung einer Grundgebühr für einen Wasserzähler wurde nach mehrheitlicher Auffassung des Rates verzichtet, da hierdurch Haushalte mit einem geringen Wasserverbrauch höher belastet würden. Der Gemeinderat beschloss die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte des Anlagevermögens sowie der Zuschüsse und Beiträge als Grundlage zur Berechnung der Kalkulatorischen Verzinsung werden aus dem Anlagenachweis (Stand 31.12.2019) übernommen und fiktiv auf die Kalkulationsjahre fortgeschrieben. Als Bemessungsgrundlage für die Wasserversorgung bzw. Wasserverbrauchsgebühr gilt eine Frischwassermenge von 524.000 m³ und den Ausgleich der Überdeckung aus den Jahren 2014 – 2016 (122.066,52 €) sowie die Unterdeckung aus 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt 238.245,74 €). Für den Kalkulationszeitraum 2022 - 2023 wurden als Wasserverbrauchsgebühr 3,66 €/m³ (bisher 2,85 €/m³) und Gebühren für Bauwasser 7,93 €/m³ (jeweils zzgl. MwSt.) beschlossen. Der Rat beschloss eine entsprechende Änderungssatzung.
Anschließend wurde über die Abwassergebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung für die Jahre 2022-2023 beraten. Der Gemeinderat nimmt den Inhalt der Kalkulationen einschließlich des Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zur Kenntnis und bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen. Er beschloss, dass die der Gebührenkalkulation zugrundegelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte des Anlagevermögens sowie der Zuschüsse und Beiträge als Grundlage zur Berechnung der Kalkulatorischen Verzinsung aus dem Anlagenachweis (Stand 31.12.2019) übernommen werden. Der kalkulatorische Mischzinssatz wird auf 1,47 % festgesetzt. Die Kosten für die Straßenentwässerung blieben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt. Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung, bzw. Schmutzwassergebühr sind 468.000 m³. Für die Niederschlagswasserbeseitigung, bzw. Niederschlagswassergebühr wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 1.64.000 m² festgesetzt. Die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile entsprechen den unter „Verteilerschlüssel“ (Seite 24 f.) der Gebührenkalkulation 2022 – 2023 aufgeführten Prozentsätze. Weiter beschloss er die Festsetzung der unter „Verteilerschlüssel“ (Seite 24 f.) der Gebührenkalkulation 2022 – 2023 aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung, in der Schmutzwasserbeseitigung den Ausgleich der Überdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2018 – 2019 i.H.v. 104.070,12 € und die Deckung aus dem Kalkulationszeitraum 2018 – 2019 i.H.v. 75.462,94 ³ zum Ausgleich einzustellen. Es wurden für 2022 – 2023 für die Schmutzwasserbeseitigung 2,63 €/m³ (bisher 3,12 €/m³), Niederschlagswasserbeseitigung 0,45 €/m² (bisher 0,43 €/m²), geschlossene Gruben 3,37 €/m² und für Kleinkläranlagen 33,72 €/m² festgesetzt. Der Rat beschloss eine entsprechende Änderungssatzung.
 
Als nächstes stand die Vergabe - Ausbau der Mergelklinge in Allfeld auf der Tagesordnung. Diese umfasst den Abschnitt 1 (Ausbau der Mergelklinge im Einlaufbereich) mit Wasserbau-, Landschaftsbau-, Entwässerungs-, Straßenbau-, Wasserleitungs-, und Stahlbetonarbeiten sowie den Abschnitt 2 (Ausbau am Beginn der Mergelklinge) mit Wasserbau-, Landschaftsbau- und Straßenbauarbeiten. Der Gemeinde liegt bereits eine Förderzusage in Höhe von 275.300 € für diese Maßnahme vor. Der Vorsitzende führte aus, dass die durchgeführte vertiefte Flussgebietsuntersuchung ergab, dass eine Überlastung bereits bei einem rechnerischen 20-jährigen Hochwasser einsetzt. Ausbauziel ist auch hier die Einhaltung eines rechnerischen 100-jährigen Hochwassers in diesem Bereich. Der Gemeinderat beschloss, eine Vergabe an die Fa. August Mackmull GmbH aus Elztal zum Angebotspreis von 531.038,62 €.
 
Weiter wurde über die Vergabe der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie beraten. Die Gemeinde Billigheim hat im Haushaltsplan die weitere Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie vorgesehen. Die bisherige teilweise Umstellung hat sich mit sinkenden Stromkosten positiv bemerkbar gemacht. Bei Durchführung der vorliegenden Maßnahme können nahezu alle (außer Bega-Leuchten) Lichtpunkte umgerüstet werden. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik an die Netze BW, aus Öhringen zum Angebotspreis von 187.016,24 € zu vergeben.
 
Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt Bekanntgaben, Fragen und Anregungen teilte der Vorsitzende mit, dass die Haushaltsverfügung für den in der vergangenen Sitzung beschlossene Haushaltssatzung 2022 eingegangen ist. Weiter informierte er, dass aktuell ca. 30 ukrainische Personen (zumeist Verwandte oder Bekannte) von privaten Bürgerinnen und Bürgern in unserer Gemeinde aufgenommen wurden. Hierfür sprach er den Wohnungsgebern seinen Dank aus und auch weiterhin die Unterstützung der Verwaltung zu. Der Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis wird im Ortsteil Billigheim, St. Lukas, eine Gemeinschaftsunterkunft für ca. 20 ukrainische Personen einrichten. Die Regierungspräsidentin, Frau Felder, wird unsere Gemeinde auf Einladung des Vorsitzenden am 19.04. besuchen und hierbei wird die gemeindliche Bewerbung als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum vorgestellt. Das Sitzungsende bildete die Verabschiedung des Amtsleiters Finanzen und Bauen, Herr Alexander Rist, verbunden mit dem Dank für seine Tätigkeit in der Gemeinde. Er wird ab Mai seinen Dienst als Beigeordneter der Stadt Blaustein antreten.
 
 
Martin Diblik
Bürgermeister

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