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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik im Alten Rathaus Billigheim neben dem Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer.
Fragen aus der Bürgerschaft betrafen den geplanten Spielplatz, die Grundschulbetreuung und den bei der Verkehrsbehörde beantragten Fußgängerüberweg im Ortsteil Allfeld sowie die Kindergartengebühren in der Gesamtgemeinde.
Der Vorsitzende informierte, dass die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.04.2024 den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde.
Der Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Sattlersäcker" Allfeld war anschließend Gegenstand der Beratungen. Aufgrund der geänderten Gesetzesgrundlage und dem Entfall des § 13 b BauGB wurde für das Plangebiet „Sattlersäcker“ ein Heilungsverfahren nach § 215 a Abs. 2 BauGB eingeleitet und eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gingen 12 Stellungnahmen ein. In den Stellungnahmen ging es u.a. um die planungsrechtliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahme zur verbindlichen Zuordnung der Ökopunkte, die Beauftragung einer bodenkundlichen Baubegleitung sowie die Erstellung eines Bodenschutzkonzepts, Festsetzungen zur Vermeidung von Vogelschlag, Festsetzungen zu wasserdurchlässigen Belägen, die vorgesehenen Pflanzgebote und Einfriedigungen sowie um die Vorgaben zum Artenschutz. Neben den sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen wurde die aktuelle Erschließungsplanung im Rechtsplan berücksichtigt.
Der Gemeinderat beschloss die Beratung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Weiter beschloss er den Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB sowie den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Ebenfalls wurde über den Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Sportheimweg" Allfeld entschieden. Aufgrund der geänderten Gesetzesgrundlage und dem Entfall des § 13 b BauGB wurde für das Plangebiet „Sportheimweg“ ein Heilungsverfahren nach § 215 a Abs. 2 BauGB eingeleitet und eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gingen 12 Stellungnahmen ein. In den Stellungnahmen ging es u. a. um den zwischenzeitlich positiv beschiedenen Antrag auf Biotopausnahme, die planungsrechtliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahme zur verbindlichen Zuordnung der Ökopunkte, Festsetzungen zur Vermeidung von Vogelschlag, Festsetzungen zu wasserdurchlässigen Belägen, die vorgesehenen Pflanzgebote und Einfriedigungen sowie um den erstellten Fachbeitrag Artenschutz. Vor Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplans muss die Genehmigung der erfolgten Regionalplanänderung abgewartet werden.
Der Gemeinderat beschloss die Beratung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Weiter beschloss er den Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB sowie den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Des Weiteren wurde der Jahresbericht 2023 der Freiwilligen Feuerwehr Billigheim von Herr Kommandant Dirk Kochendörfer vorgestellt.
Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht der Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis.
Im Anschluss wurden die Vergabe von Tiefbauarbeiten für Austausch Hydranten thematisiert. Nach turnusmäßiger Überprüfung der Hydranten wurde festgestellt, dass insgesamt 12 Unterflurhydranten und 1 Schiebergestänge erneuert werden müssen. Der Gemeinderat beschloss, die Heilbronner Versorgungs GmbH und deren Jahresbaufirma die Fa. Riedmüller Bau GmbH für die Erneuerung der Hydranten zum Angebotspreis über 54.740 € zu beauftragen.
Die Vergabe der Ergänzung eines Grobrechens für den Ausbau der Mergelklinge war anschließend Gegenstand der Beratungen. Zusätzlich zum bestehenden Einlaufschachtbauwerk soll im rückwertigen Teil ein weiterer Grobrechen eingebaut werden. Das Regierungspräsidium hat in der Zwischenzeit die Förderfähigkeit der Ergänzung bestätigt. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Ergänzung des Grobrechens an die Fa. Mackmull aus Elztal über 57.000 € zzgl. Nebenkosten zu vergeben.
Dem Antrag auf Investitionskostenzuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für den Musikverein Allfeld e.V. für den Erwerb eines Mischpults (15 % Investitionskostenzuschuss) in Höhe von 599,76 € wurde durch Gemeinderatsbeschluss entsprochen.
Nachfolgend wurde der Spendenannahme in Höhe von 6.315,00 € durch den Gemeinderat zugestimmt.
Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über das Vorliegen der Baugenehmigung für den vom ASB Heilbronn-Franken geplanten Neubau eines Seniorenzentrums im OT Billigheim. Ebenso gab der Vorsitzende die aktuelle Einwohnerzahl bekannt. Diese steigt kontinuierlich und beträgt zum Ende des 1. Quartals nun 6.153 Einwohner.
Fragen aus der Mitte des Rates betrafen die Neuplanung der Küche in der Halle Sulzbach, den bei der Verkehrsbehörde beantragten Fußgängerüberweg in Allfeld, die E-Ladestationen der Firma Deer, die aktuelle Straßenverkehrsschau, die für die Sommerferien terminierte Sanierung der Schultreppe im Ortsteil Billigheim sowie den geplanten Glasfaserausbau der Firma BBV.
Martin Diblik
Bürgermeister