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Bericht zur Gemeineratssitzung vom 18.06.2024
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik im Alten Rathaus Billigheim neben dem Gemeinderat die anwesenden Zuhörer.
Fragen aus der Bürgerschaft wurden keine gestellt. Der Vorsitzende informierte, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst wurden und die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 14.05.2024 den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde.
Die Vergabe von Ingenieurleistungen zur Umsetzung der Regenwasserbehandlungskonzeption war anschließend Gegenstand der Beratungen. Der Handlungsbedarf wurde im November 2023 dem Rat vorgestellt. In Abstimmung mit dem LRA Neckar-Odenwald-Kreis wurden die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung der Regenwasserbehandlungskonzeption priorisiert und in Bauabschnitte eingeteilt. Das hier tätige Ingenieurbüro Weber hat der Gemeinde für die Sanierung der RÜB und RÜ ein Angebot zukommen lassen.
- Bauabschnitt Ia – Priorisierung 1
RÜB 602 Waldmühlbach, RÜB 801 Sulzbach, RÜB 804 Sulzbach, RÜB 702 Billigheim (45.392,29 €)
- Erstellung der CAD Bestandspläne (25.433,57 €)
- Bauabschnitt Ib – Priorisierung 2
RÜ 701 Billigheim, RÜ 704 Billigheim, RÜ 902 Allfeld
- Bauabschnitt II – Priorisierung 3
RÜ 503 Katzental, RÜ 903 Allfeld
Die Ausführungszeit ist nach Vorliegen entsprechender Planungen in der o.g. Priorisierungsfolge voraussichtlich ab 2025 vorgesehen. Demgemäß soll zunächst mit der Planung bzgl. der Priorisierung 1 begonnen werden.
Der Gemeinderat beschloss, den Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Weber aus Stuttgart betreffend der Priorisierung 1 sowie die Erstellung der CAD Bestandspläne mit einem Gesamtvolumen über 70.825,86 € zu vergeben.
Daneben wurde auch über Vergaben betreffend den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Billigheim entschieden.
Vergabe Bodenbeschichtungen: Es wurde eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen. Zum Submissionstermin lagen acht Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma FB Technik Scheler aus Greiz mit einer Vergabesumme von 37.121,01 €. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an die genannte Firma zu vergeben.
Vergabe Bodenbeläge: Es wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Zum Submissionstermin lagen vier Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma Firma Fürst GmbH aus Mosbach mit einer Vergabesumme von 20.343,17 €. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an die genannte Firma zu vergeben.
Des Weiteren wurde die Widmung einer Ortsstraße nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg thematisiert. Für die Widmung der Kreis- und Gemeindestraßen sind die Gemeinden zuständig. Die Stichstraße Raiffeisenstraße in Sulzbach beginnt an der Einmündung zur Landesstraße 527 (Billigheimer Straße) zwischen den Grundstücken mit den Flst. Nr. 6794 und 328 und endet mit der Grundstücksgrenze der Flst. Nr. 6785. Obwohl die Gemeindestraße seit ihrer Herstellung dem Verkehr überlassen ist und schon immer der Öffentlichkeit im Rahmen des Gemeingebrauchs und im Rahmen verkehrspolizeilicher Anordnungen zur Benutzung zur Verfügung steht, fehlt ihr der förmliche Tatbestand der Widmung für eine öffentliche Straße. Aus diesem Grund ist nun nachträglich eine förmliche Widmung zu beschließen und danach öffentlich bekanntzumachen.
Der Gemeinderat widmete die Erschließungsanlage Stichstraße Raiffeisenstraße in Sulzbach (Beginn: Einmündung zur Landesstraße 527, zwischen den Grundstücken mit den Flst. Nr. 6794 und 328 Gemarkung Sulzbach, Ende: Grundstücksgrenze der Flst. Nr. 6785 Gemarkung Sulzbach) als Gemeindestraße (Ortsstraße) ohne Widmungsbeschränkung.
Im Anschluss wurden über das Ergebnis der Allgemeinen Finanzprüfung der Eröffnungsbilanz unterrichtet. In der Zeit vom 06.02.2024 bis 12.03.2024 fand die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 bei der Gemeinde Billigheim statt. Zuständige Prüfbehörde ist die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA). Die überörtliche Prüfung erstreckt sich darauf, ob bei der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen sowie der Vermögensverwaltung der Gemeinde sowie ihrer Sonder- und Treuhandvermögen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden sind.
Der Gemeinderat nahm den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Gemeinde Billigheim zur Kenntnis.
Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die Inbetriebnahme der Freiflächen-Photovoltaikanlage „Büchlein“, Gemarkung Waldmühlbach. Diese hatte in der vergangenen Woche den ersten Strom ins Netz eingespeist. Ebenfalls informierte der Vorsitzende über die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025. Im gemeinsamen Kinderkuratorium der Gemeinde Billigheim wurden diese in der Sitzung vom 05.06.2024 beschlossen. Entgegen der Empfehlung des Städte- und Gemeindetags, sowie der Kirchen in Baden-Württemberg von einer Erhöhung von 7,5%, beschloss das Kuratorium eine Beitragserhöhung von rund 2% in den Bereichen VÖ, VÖ/AM und GT sowie rund 3,5% in den Bereichen Krippe und GT-Krippe.
Weiterhin lud der Vorsitzende die Gemeinderatsmitglieder ebenso wie die interessierte Bürgerschaft zum Waldbegang am 2. Juli sowie zur Deponiebegehung am 4. Juli ein. Abschließend dankte der Vorsitzende noch allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für Ihren Einsatz bei der Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni und den Wahldienst zur Auszählung am 10. Juni. Fragen aus dem Rat betrafen Vandalismus an Wahlplakaten, den bei der Verkehrsbehörde beantragten Fußgängerüberweg im OT Allfeld, das Filialnetz der Deutschen Post und Brandschutz an privaten Gebäuden.
Martin Diblik
Bürgermeister