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Pressebericht zur Sitzung vom 16.12.2024
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Martin Diblik im Alten Rathaus Billigheim den Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer.
Der Vorsitzende informierte, dass die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.11.2024 den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde.
Danach stand der Erlass einer kommunalen Katzenschutzverordnung (KatzenschutzVO) auf der Tagesordnung. Zentraler Inhalt einer Katzenschutzverordnung ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen unkontrolliert Auslauf gewährt wird. Mittels der gemäß Verordnung dann verpflichtenden Kastration soll die Anzahl an Jungtieren eingedämmt werden. Um diese Kastration nachvollziehen zu können, sind die Kennzeichnung und kostenlose Registrierung notwendig und ermöglichen auch im Falle eines entlaufenen Tieres eine schnelle Zuordnung und Rückgabe an den Tierhalter. Ebenso wird hierdurch die Halterermittlung erheblich vereinfacht, was es der Gemeinde erleichtert, die Kastrationspflicht gegenüber der Halterin oder dem Halter der Katze durchzusetzen.
Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer kommunalen Katzenschutzverordnung (KatzenschutzVO) der Anlage.
Weiter wurde die Vergabe der Tief-, Roh- und Leitungsbauarbeiten für den Neubau Trinkwasserbehälter "Hühnerberg" in Allfeld behandelt. Es wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Von sieben angefragten Firmen haben fünf Bieter ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma Lintz & Hinninger GmbH & Co. KG aus Mosbach mit einer Vergabesumme von 1.031.475,15 €.
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Elektroarbeiten an die genannte Firma zu vergeben.
Ebenfalls wurde die Vergabe der Errichtung einer Löschwassersaugstelle in Allfeld thematisiert. Es wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Von fünf angefragten Firmen haben vier Bieter ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma Lintz & Hinninger GmbH & Co. KG aus Mosbach mit einer Vergabesumme von 64.081,11 €.
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Elektroarbeiten an die genannte Firma zu vergeben.
Im Anschluss ging es um die Härtefallregelung für die Richtlinien über die Familienförderung beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücke. Die Familienförderung bei Verkauf gemeindeeigner Grundstücke wurde letztmalig im Oktober 2018 für eine Laufzeit bis 31.12.2024 verlängert. Grundgedanke dieser Förderung ist es, insbesondere Familien mit Kindern die Erstellung eines Eigenheimes in der Gemeinde Billigheim zu erleichtern, um damit die demographische Lage vor Ort zu stabilisieren (Erhalt der Infrastruktur durch Auslastung von Kiga und Schulen, Beitrag Sicherung von Vereinen und Feuerwehr usw.). Jede Stichtagsregelung bringt es mit sich, dass etwaig bestehende Ansprüche nach einem festgesetzten Stichtag entfallen. Gleichwohl sollte aus Aspekten des Vertrauensschutzes und der Gleichbehandlung zumindest für bereits abgeschlossene Kaufverträge eine Regelung getroffen werden, die Härtefällen gerecht werden kann. Verzögerungen bei der Baufertigstellung und somit des für die Förderung ausschlaggebenden Bezugsdatums lassen sich für Baufamilien nicht vollständig ausschließen, Ähnliches gilt für die Planbarkeit von Geburtsterminen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Förderrichtlinien im Sinne einer Übergangslösung um ein Jahr zu verlängern. Dies gilt nur für bereits im Rahmen der o.g. Laufzeit abgeschlossene Kaufverträge. In der Haushaltsklausur 2025 könnte darüber beraten werden, auch mit Blick auf Veräußerungen in künftigen Baugebieten, die Laufzeit der Richtlinie insgesamt zu verlängern. Die Richtlinien sind auf unserer Internetseite eingestellt unter diesem Link.
Der Gemeinderat beschloss, die bisherigen Richtlinien über die Familienförderung beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücke bis zum 31.12.2025 anzuwenden, sofern die Kaufverträge mit der Gemeinde bis 31.12.2024 geschlossen wurden.
Als nächstes wurde über die Verlängerung Fischereipachtvertrag Billigheim entschieden. Der im Jahr 2012 abgeschlossene Fischereipachtvertrag mit dem Angelsportverein Billigheim läuft zum 31.12.2024 aus. Nach Rücksprache mit dem Vorstand Herrn Junghans würde der ASV Billigheim den Pachtvertrag gerne um weitere 10 Jahre verlängern. Der Gemeinderat beschloss die Verlängerung des Fischereipachtvertrages mit dem Angelsportverein Billigheim um weitere 10 Jahre.
Die Bildung der Wahlbezirke und Festlegung der Wahlräume sowie die Plakatierung zur Bundestagswahl 2025 stand danach auf der Tagesordnung. Auf Grundlage der aktuellen politischen Entwicklung auf Bundesebene sowie auf Anraten der Bundeswahlleiterin und der Kreiswahlleitung bereitet sich auch die Gemeinde Billigheim auf die Durchführung einer Bundestagswahl am 23.02.2025 vor.
Für die mögliche Bundestagswahl sind allgemeine Wahlbezirke und Wahlräume festzulegen. Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der geplanten Fastnachtsveranstaltungen folgende Wahlbezirkseinteilung und Wahlräume vor:
Ortsteil |
Wahlbezirk |
Wahlraum |
Allfeld | 001-01 Allfeld |
Mehrzweckhalle Höchstberger Straße 20 |
Billigheim | 002-02 Billigheim |
Rathausfoyer, Sulzbacher Str. 9 |
Katzental | 003-03 Katzental |
Pfarrheim, Brentanostraße 12 |
Sulzbach | 004-04 Sulzbach |
Sport- und Festhalle, Dallauer Straße 2 |
Waldmühlbach | 005-05 Waldmühlbach |
Kindergarten Waldmühlbach Kastanienstraße 8 |
Im Rahmen der Vorbereitung auf die Bundestagswahl erhielt die Gemeinde Billigheim Plakatierungsanfragen von Parteien für das Gemeindegebiet. Hierfür sind einheitliche Regelungen festzulegen. Die Verwaltung schlägt folgende Vorgaben im Rahmen der Plakatierungsgenehmigung vor:
Gemäß § 16 StrG BW gestattet die Gemeinde Billigheim ab dem 07.01.2025 die Aufstellung von Wahlplakaten in der Größe von maximal DIN A0 im Rahmen der Bundestagswahl. Bei einer Plakatierung an Lichtmasten dürfen aus Gleichbehandlungsgrundsätzen höchstens an jedem 5. Lichtmasten Plakate der jeweiligen Partei bzw. Wahlvereinigung angebracht werden. Weiterführende Regelungen durch Gesetze im Rahmen der Straßensicherheit, der einschlägigen Wahlgesetze und Regelungen, die eine Gefährdung ausschließen bleiben unberührt und werden in die Plakatierungsgenehmigung mit aufgenommen.
Der Gemeinderat beschloss die genannte Wahlbezirkseinteilung und Wahlräume für die Bundestagswahl 2025 sowie die Plakatierungsregelungen.
Nachfolgend wurde der Spendenannahme in Höhe von 1.181,75 € durch den Gemeinderat zugestimmt.
Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die Erhöhung in Höhe von 180.500 € der bewilligten Fördermittel für die durchgeführte Kanalsanierung im Ortsteil Katzental. Ebenso wies der Vorsitzende auf die anstehenden Feierlichkeiten zum 1250-jährigem Bestehen des Ortsteils Sulzbach hin, die schon im Januar starten und lädt hierzu die ganze Gemeinde ein.
Der Vorsitzende dankte den Mitgliedern des Gemeinderates sowie den Gemeindebediensteten für das konstruktive Zusammenwirken zum Wohle der Gemeinde und wünschte allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2025. Diesem Dank schlossen sich die Fraktionen des Gemeinderates an.
Martin Diblik
Bürgermeister