Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 11.03.2025

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Martin Diblik im Alten Rathaus Billigheim den Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer.
 
Nachdem keine Fragen aus der Bürgerschaft gestellt wurden, informierte der Vorsitzende, dass die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde.
 
Danach stand die Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung Billigheim für das Wirtschaftsjahr 2025 sowie des Finanzplans mit Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024-2028 auf der Tagesordnung. Der Vorsitzende und der Kämmerer erläuterten die wesentlichen Eckdaten und vorgesehenen Investitionen, bevor sich die Stellungnahmen der Fraktionen anschlossen. Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 nicht verändert. Wie in ca. 80-90 % der Städte und Gemeinden, kann im Haushaltsplan kein positives ordentliches Ergebnis erreicht werden. Der Haushaltsausgleich ist jedoch durch die vorhandene Ergebnisrücklage aus Vorjahren gesichert. Nachdem im Jahr 2024 keine Kreditaufnahme erforderlich war, ist zur Finanzierung der Investitionen 2025 wieder eine Kreditaufnahme eingeplant. Investitionsschwerpunkte im Haushaltsjahr sowie in den kommenden Jahren sind die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Michaelsheims („Neue Mitte“ mit Versammlungsstätte und Rathaus), die Sanierung der Schefflenztalstraße (L 526) und des Wiesentalwegs (OT Sulzbach), der Wiederaufbau des Stegs Brunnengasse Allfeld, der neue Küchenbereich in der Festhalle Sulzbach, die Umsetzung der Spielplatzkonzeption im OT Allfeld und der Ausbau der Wengertsbergklinge Katzental. Daneben können einige Maßnahmen im Haushaltsjahr beendet bzw. abgerechnet werden, dazu zählen das neue Feuerwehrhaus OT Billigheim und die Sanierung der Fontanestr. mit RÜ 502 in Katzental.
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung sind im Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe und somit einem kostendeckenden Jahresergebnis veranschlagt. Als Investitionsmaßnahme ist hier der Neubau des Hochbehälters Hühnerberg (OT Allfeld) hervorzuheben. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 und den Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 – 2028.
 

Weiter wurde die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Billigheim" behandelt. Zur Finanzierung der Investitionsauszahlungen des Haushaltsjahres 2024 und 2025 ist im Eigenbetrieb „Wasserversorgung Billigheim“ die Aufnahme eines Kommunaldarlehens erforderlich. Von der Verwaltung wurden Darlehensangebote verschiedener Kreditinstitute mit unterschiedlicher Zinsbindung eingeholt und zur Beratung vorgelegt. Der Gemeinderat beschloss die Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Billigheim“ in Höhe von 1.500.000 € mit einem Zinssatz von 3,41 % bei einer Zinsbindung von 30 Jahren bei der Sparkasse Neckartal-Odenwald.

Ebenfalls wurde die Neufassung der Friedhofssatzung - Neukalkulation der Gebühren im Bestattungswesen thematisiert. Die Friedhofssatzung wurde zuletzt zum 01.03.2015 aktualisiert. Einzelne Satzungsinhalte wurden an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und z.B. eine weitere Grab-/ Bestattungsform bei den Urnengräbern aufgenommen. Bestandteil der Satzung sind auch die Bestattungsgebühren, welche ebenfalls zuletzt zum 01.03.2015 kalkuliert und festgesetzt wurden. Die Gemeindeprüfungsanstalt BW veröffentlicht in ihrem jährlichen Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht die Kostendeckungsgrade der wichtigsten öffentlichen Einrichtungen nichtwirtschaftlicher Art, u.a. im Bestattungswesen, aus dem GPA BW Geschäftsbericht 2014 geht hervor, dass im Bestattungswesen ein Kostendeckungsgrad von mindestens 62 % erreicht werden sollte. Im vergangenen Jahr 2024 lag die Kostendeckung bei unter 40 %. Im Kontext der aktuellen und künftigen Haushaltsplanung hält es der Rat nach Beratung für erforderlich, die Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren auf 60 % der neu kalkulierten Kosten anzuheben, sodass der Deckungsbeitrag aus dem allgemeinen Haushalt in einer tragbaren Größenordnung bleibt. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Kalkulation der Bestattungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2027 zu. Des Weiteren beschloss er die Friedhofssatzung der Gemeinde Billigheim vom 11.03.2025 einschließlich des Gebührenverzeichnisses.

Im Anschluss ging es um die Anpassung des Elternbeitrags für die Schulkindbetreuung und das Essensgeld. Die Gemeinde Billigheim bietet an allen drei Grundschulen ein Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an: Am Vormittag die „Kernzeitbetreuung“, am Mittag das „Mittagsband“ und am Nachmittag die „Nachmittagsbetreuung“. Nachdem Personal- und Sachkosten in den vergangenen Jahren auch inflationsbedingt deutlich gestiegen sind, ist eine Anpassung der Beiträge fortlaufend erforderlich. Eine Anpassung erfolgte zuletzt zum Schuljahr 2019/20. Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung des Elternbeitrags im Rahmen der Schulkindbetreuung ab dem Schuljahr 2025/26 für die Kernzeit um 0,25 € pro Stunde, für das Mittagsband um 1,00 € pro Tag und für die Nachmittagsbetreuung um 0,50 € pro halbe Stunde sowie die Erhöhung des Elternanteils am Mittagessen um 1,00 € pro Essen.

Als nächstes wurde über die Übernahme einer Kommunalbürgschaft zur Erschließung des Baugebiets "Sportheimweg" entschieden. Die Gemeinde beabsichtigt, das Baugebiet „Sportheimweg“ mit 6 Bauplätzen in Zusammenarbeit mit dem Erschließungsträger PEG zu erschließen. Die voraussichtlichen Kosten für die Erschließungsmaßnahme betragen ca. 528.000 €. Auf dieser Grundlage erfolgt die Ausschreibung der Maßnahme. Die Abrechnung erfolgt außerhalb des gemeindlichen Haushalts und soll gemäß den geschlossenen städtebaulichen Verträgen durch eine Kommunalbürgschaft durch die Gemeinde abgesichert werden. Vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde beschloss der Gemeinderat die Vergabe einer Kommunalbürgschaft zu Gunsten der PEG aus Mühlacker in Höhe von 528.000 € für die Erschließung des Baugebiets Sportheimweg im OT Allfeld.

Auch die Übernahme einer Kommunalbürgschaft zur Erschließung des Baugebiets "Sattlersäcker" war ein Thema der heutigen Sitzung. Die Gemeinde beabsichtigt, das Baugebiet „Sattlersäcker“ mit 12 Bauplätzen in Zusammenarbeit mit dem Erschließungsträger PEG zu erschließen. Die voraussichtlichen Kosten für die Erschließungsmaßnahme betragen nach ca. 1.643.000 €. Auf dieser Grundlage erfolgt nach Abschluss der Umlegung die Ausschreibung der Maßnahme. Die Abrechnung erfolgt außerhalb des gemeindlichen Haushalts und soll gemäß den geschlossenen städtebaulichen Verträgen durch eine Kommunalbürgschaft durch die Gemeinde abgesichert werden. Vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde beschloss der Gemeinderat die Vergabe einer Kommunalbürgschaft zu Gunsten der PEG aus Mühlacker in Höhe von 1.643.000 € für die Erschließung des Baugebiets „Sattlersäcker“ im OT Allfeld.

Danach stand die Bildung eines Umlegungsausschusses zur Durchführung der Umlegung "Sattlersäcker" auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat beschloss, den Umlegungsausschuss bestehend aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den Mitgliedern wie folgt zu bilden:

  1. Nico Fischer (CDU)
  2. Steffen Jung (CDU)
  3. Daniel Fichter (CDU)
  4. Roland Ellwanger (FW)
  5. Markus Scheurig (FW)
  6. Urban Fuchs (SPD).

Als Stellvertreter wurden für jede Fraktion jeweils die übrigen Fraktionsmitglieder bestimmt.

Als beratende Sachverständige wurden als bautechnischer Sachverständiger Siegfried Gerst, Dipl.-Ing. (FH), ÖbVI a.D., Industriestraße 47/1, 75417 Mühlacker und als vermessungstechnischer Sachverständiger Andreas Vietzen, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Gerst & Hils Vermessung PartG, Lazarettstraße 10, 70182 Stuttgart bestellt.
 
Weiter wurde die Vergabe von Ingenieurleistungen Sanierung der Schefflenztalstraße (L526) behandelt. Die Gemeinde Billigheim erneuert innerhalb der Ortsdurchfahrt Schefflenztalstraße beginnend am Alten Rathaus bis zur Einmündung Auerbacher Weg einen Teil der Mischwasserkanalisation teilweise in offener bzw. in geschlossener Bauweise. In diesem Zusammenhang wird vom Alten Rathaus die L 526 in Richtung Katzental bis zur Einmündung der L 586 Richtung Waldmühlbach die Asphaltschicht erneuert. Eine Zusage über die Kostenübernahme der Asphaltarbeiten vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Straßenbaulastträger liegt der Verwaltung vor. Nach aktuellen Zeitplan könnte die Baumaßnahme im Juni 2025 beginnen und bis Weihnachten 2025 beendet sein. Entsprechende überörtliche Umleitungsstrecken sind von den zuständigen Behörden noch festzulegen. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Ingenieurleistungen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde an das Büro IBS aus Adelsheim zum Angebotspreis über 78.051,80 € zu vergeben.
 
Ebenfalls wurde die Wahl eines Gemeinderatsmitglieds zur Verpflichtung des Bürgermeisters nach erfolgreicher Wiederwahl thematisiert. Bei der Bürgermeisterwahl am 19.01.2025 wurde der amtierende Bürgermeister wiedergewählt. Mit Prüfbescheid vom 05.02.2025 wurde die Bürgermeisterwahl als gültig befunden. Aus der Mitte des Gemeinderats ist ein Mitglied zu wählen, das die Verpflichtung des Bürgermeisters vornimmt. Der Gemeinderat wählte die erste Bürgermeisterstellvertreterin Frau Eva-Maria Grimm als Mitglied des Gemeinderates, welches die Verpflichtung des Bürgermeisters am 14.03.2025 im Rahmen einer Gemeinderatssitzung zu Beginn des Frühjahrsempfangs durchführt.
 
Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt lud der Vorsitzende die Bürgerinnen und Bürger sowie den Gemeinderat zum Frühjahrsempfang der Gemeinde am 14. März um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Allfeld ein. Ebenso informierte der Vorsitzende über einen symbolischen „Spatenstich“ für die Baumaßnahme Hochbehälter Hühnerberg am 24. März um 11 Uhr. 
 
 
Martin Diblik
Bürgermeister

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