Gemeinde Billigheim

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Neues von der Verwaltung

Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom 09.04.2024

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik im Alten Rathaus Billigheim neben dem Gemeinderat und der Pressevertreterin auch die anwesenden Zuhörer.
 
Fragen aus der Bürgerschaft betrafen die Verfügbarkeit des gemeindlichen Bauhofs außerhalb der regulären Betriebszeiten, das Baugenehmigungsverfahren für das ASB-Seniorenwohnen im OT Billigheim, die Kindergartenbedarfsplanung und die Schädlingsbekämpfung im Gemeindegebiet. Zudem wurden wegebauliche bzw. verkehrliche Maßnahmen im Einmündungsbereich der Schulstraße und entlang des Schafgrabens angeregt.
 
Der Vorsitzende informierte, dass die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 05.03.2024 den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde.
 
Das Nachrücken von Herrn Hans-Peter Reiter als Gemeinderatsmitglied war anschließend Gegenstand der Beratungen. Durch den Tod des Gemeinderates Ingbert Haaf rückt die als nächste Ersatzperson festgestellte Person für die restliche Amtszeit nach. Nach dem festgestellten Ergebnis der Wahl des Gemeinderats vom 26.05.2019 ist dies auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Wohnbezirk 004 Sulzbach, Herr Hans-Peter Reiter. Durch den Gemeinderat wurde förmlich festgestellt, dass bei Herrn Reiter keine Hinderungsgründe gegeben sind.
Der Bürgermeister nahm die Verpflichtung von Herrn Hans-Peter Reiter vor, welche durch Handschlag bekräftigt wurde.
 
Ebenfalls wurde über die Umbesetzung von Ausschüssen nach dem Ausscheiden von Herrn Ingbert Haaf aus dem Gemeinderat entschieden. Durch das Nachrücken von Herr Hans-Peter Reiter in den Gemeinderat sind die ehedem vakanten Positionen in den Ausschüssen neu zu wählen.
Der Gemeinderat beschloss die vorgeschlagene Neubesetzung wie folgt:
Technischer Ausschuss: Mitglied – Herr Patrick Kaufmann
Zweckverband „Hochwasserschutz Schefflenztal“: Mitglied – Herr Hans-Peter Reiter
Zweckverband „Gruppenkläranlage Schefflenztal“: Stv. Mitglied – Herr Hans-Peter Reiter
Die Übrigen ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden wieder bestellt.
 
Des Weiteren stand der Bebauungsplan "Mühlbacher Pfad I - 1. Änderung - Seniorenzentrum" in Sulzbach auf der Tagesordnung. Die Errichtung des Seniorenzentrums schafft die Möglichkeit, ein entsprechendes Pflege- und Betreuungsangebot für den OT Sulzbach und die Gesamtgemeinde bereitzustellen. Hierzu ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Zur Vorabklärung der Grundzüge der Planung und der planungsrelevanten Belange fand eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit statt.
Mit den Ergebnissen befasste sich der Gemeinderat und beschloss die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus dieser frühzeitigen Beteiligung gemäß dem vorliegenden Behandlungsvorschlag. Des Weiteren billigte er den Entwurf des Bebauungsplans „Mühlbacher Pfad I – 1. Änderung – Seniorenzentrum“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 20.03.2024 und gab diesen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen frei.
 
Im Anschluss wurde die Stellungnahme der Gemeinde Billigheim zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar thematisiert. Bis September 2025 sollen im Sinne der Regionalen Planungsoffensive von der Verbandsversammlung der Region Rhein-Neckar die entsprechenden Satzungsbeschlüsse für die Teilregionalpläne erfolgt sein. Im baden-württembergischen Teil der Metropolregion sind 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergie bereitzustellen.  Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2023 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen. Wie in der Gemeinderatssitzung am 5. März bekanntgegeben, wird die Gemeinde Billigheim als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit wahrnehmen und zu den Planungen des Teilregionalplans fristgerecht Stellung nehmen.
Die Stellungnahme der Gemeinde Billigheim hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Reduzierung der Gemeindefläche für Windenergie auf maximal 3,6 % (Entwurfsstand der Region: 6,7 %)
Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung auf mindestens 1.000 Meter erhöhen (Entwurf der Region: 700 Meter).
Abstand zu sog. Streusiedlungen auf mindestens 700 Meter erhöhen (Entwurf der Region: 500 Meter).
Keine Einkreisung des Gemeindegebiets – daher Verzicht auf das Vorranggebiet NOK-VRG33-W (auf Gemarkung Allfeld), Verzicht auf Vorranggebiet NOK-VRG28-W (auf Gemarkung Katzental), Reduzierung des Vorranggebiets NOK-VRG28-W (auf Gemarkung Waldmühlbach bzw. Verzicht im Umkreis der Sonderabfalldeponie), Reduzierung des Vorranggebiets NOK-VRG30-W aufgrund der Mindestabstände, der Planung „Südwestlink“ und der Belzbrunnenquelle (auf Gemarkung Sulzbach).
Aufruf an den Gesetzgeber finanzielle Ausgleiche verbindlich herbeizuführen.
Der Gemeinderat beschloss die Stellungnahme mit der Ergänzung, dass die Windhöffigkeit nochmals grundsätzlich überprüft werden sollte sowie den ergänzenden Hinweis, dass Grünzüge für gemeindliche Planungen ein grundsätzliches Hindernis seien, jedoch dies für Windenergie offenkundig nicht gelte.
 
Die Abwassergebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung für die Jahre 2024-2025 war anschließend Gegenstand der Beratungen. Abwassergebühren sind getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu erheben („Gesplittete Abwassergebühr“). Die einzelnen Bestandteile der Gebührenkalkulation wurden von der Verwaltung erläutert sowie die wesentlichen Maßnahmen und Betriebskosten vorgestellt.
Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 wie folgt vom Gemeinderat (auch entsprechend in der Satzung) beschlossen:
Schmutzwassergebühr 3,48 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,74 €/m²
Dezentrale Abwassergebühren wie folgt:
Geschlossene Gruben je m³ angelieferte Menge 3,66 €/m³
Kleinkläranlagen je m³ angelieferte Menge 36,60 €/m³.
 

Auch die Wassergebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung in der Wasserversorgungssatzung für die Jahre 2024-2025 behandelt. Die einzelnen Bestandteile der Gebührenkalkulation wurden von der Verwaltung erläutert sowie die wesentlichen Maßnahmen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung und die Entwicklung von Betriebskosten vorgestellt.
Auf der Grundlage dieser vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 wie folgt vom Gemeinderat (auch entsprechend in der Satzung) beschlossen: Wasserverbrauchsgebühr 3,88 €/m³ zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer (aktuell 7 %).

 
Danach ging es um die Vergabe Außenanlage Neubau Feuerwehrgerätehaus in Billigheim. Zum Submissionstermin lagen fünf Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma Jörg Heizmann Bauunternehmung GmbH aus Osterburken mit einer Vergabesumme von 318.121,89 €.
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an die genannte Firma zu vergeben.

Ebenfalls wurde über die Ausführungsplanung des Architektenvertrags für das Michaelsheim entschieden. Die Gemeinde Billigheim hat das Michaelsheim mit Wirkung vom 01.09.2022 von der Kath. Kirchengemeinde erworben. Im Zuge der ELR-Schwerpunktgemeinde 2023-2027 wurde ein Zukunftskonzept für das Gesamtgebäude erarbeitet. Dieses wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.10.2023 vorgestellt und die Einreichung des Bauantrags beschlossen. Der Bauantrag wurde zwischenzeitlich beim Landratsamt gestellt und ein erster ELR-Förderbescheid bewilligt. Da die geplante Umsetzung ab Frühjahr 2025 jedoch nur bei positiver Bewilligung weiterer Förderanträge angegangen werden kann, wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur die Vergabe der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) beraten. Nachdem der Antrag auf vorherige rechtliche Prüfung keine Mehrheit im Gemeinderat fand, beschloss dieser mehrheitlich den Abschluss eines Architektenvertrags (Leistungsphase 5) zum Umbau/Sanierung Michaelsheim sowie Erweiterung Michaelsheim/Rathaus, mit Huber Architekten und Ingenieure PartGmbB, Mosbach.

Der Kindergartenbedarfsplan 2024/2025 wurde anschließend vorgestellt. Zusätzlich zu den 308 Kindergartenplätzen für Kinder von 1 bis 6 Jahren stehen weitere Angebote in der „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ (TigeR) zur Verfügung. In Ergänzung dazu stehen Betreuungsangebote von sog. Tagesmüttern bereit. Aktuell stehen daher bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet eine ausreichende Zahl an Kindergartenplätze zur Verfügung. Dennoch wird auch zukünftig die Entwicklung der Kinderzahlen im Blick behalten, sodass auf Erhöhungen der Kinderzahlen durch Zuzüge etc. schnell reagiert werden kann. Dadurch, dass bezüglich der freien Kindergartenplätze allerdings noch Reserven bestehen ist die aktuelle Situation als ausreichend anzusehen.

Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der vorgelegten Form zu.

Im Anschluss beschloss der Gemeinderat den Rückkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet Reutäcker.

Dem Antrag auf Investitionskostenzuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für den MGV "Harmonie" Allfeld e.V. für den Erwerb von zwei Mikrofonen (15 % Investitionskostenzuschuss) in Höhe von 227,70 € wurde durch Gemeinderatsbeschloss entsprochen.

Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über ein konstruktives Gespräch mit dem Ingenieurbüro bzgl. der Hochwasserschutzmaßnahme Schafgraben, wobei sich die Mehrkosten aufgrund der Umlegung von Starkstromleitungen und weiterer Schutznahmen wie Rechen und Geländemodellierungen auf ca. 50 % (keine Verdopplung) belaufen und für die schlussendlich erfolgreiche Bauabwicklung keine Honorarmehrforderung gestellt wird. Zudem wies er auf die Gedenkfeier am Denkmal für den auf Gemarkung Allfeld abgestürzten Piloten des US-Militärs am 14. April um 14 Uhr sowie den Naturparkmarkt in Billigheim am 14. Juli hin.
Fragen aus dem Gemeinderat betrafen die Neuplanung der Küche in der Halle Sulzbach und mögliche Ausgleichszahlungen für Wasserschäden in der Gemeinde, die es allerdings so nicht gibt.

 

Martin Diblik
Bürgermeister

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