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Neues von der Verwaltung
Parken vor Feuerwehrzufahrten und Gewährleistung der Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge
Das Parken vor und in Feuerwehrzufahrten ist grundsätzlich verboten. Diese Zufahrten sind lebenswichtig, um im Notfall schnell und ungehindert Einsatzfahrzeuge passieren zu lassen.
Bitte achten Sie darauf, keine Fahrzeuge in diesen Bereichen abzustellen und in engen Straßen die Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.