Gemeinde Billigheim

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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Reutäcker"

Der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim hat am 21.05.2019 in öffentlicher Sitzung dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Reutäcker“ zugestimmt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich auszulegen. Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung jeweils vom 18.04.2019. Dem Planentwurf sind ein Fachbeitrag zum Artenschutz, die Grünordnerischen Belange und die Umweltbelange als Anlagen beigefügt.
Der Geltungsbereich geht im Einzelnen aus dem Lageplan des Büro IFK Mosbach vom 18.04.2019 hervor.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung vom 26.06.2019 bis einschließlich 24.07.2019 beim Bürgermeisteramt Billigheim, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim, öffentlich ausgelegt.
 
Die Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.
 
Während der Auslegungsfrist können Anregungen beim Bürgermeisteramt Billigheim, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim schriftlich oder mündlich vorgebracht werden. Über diese entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
 
Billigheim, gez.
Martin Diblik
Bürgermeister

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