Gemeinde Billigheim

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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Mühlbacher Pfad IV 2. Änderung"

Der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim hat am 23.07.2019 in öffentlicher Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlbacher Pfad IV 2.Änderung“ zugestimmt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung jeweils vom 11.07.2019

Der Geltungsbereich geht im Einzelnen aus dem Lageplan der Gerst Ingenieure GmbH, Mühlacker vom 11.07.2019 hervor.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom 01.08.2019 bis einschließlich 01.09.2019 beim Bauamt/Bürgermeisteramt/Rathaus Billigheim, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim öffentlich ausgelegt.

Die Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.

Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen beim Bauamt/Bürgermeisteramt/Rathaus Billigheim, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim schriftlich oder mündlich vorgebracht werden. Über diese entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

Billigheim, 25.07.2019

gez.

Martin Diblik
Bürgermeister

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