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Abkochgebot aufgehoben
+++ Achtung! Wichtige Information an die Bevölkerung +++
Aufhebung des Abkochgebotes für der Ortsteil Sulzbach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Ihnen bekannt ist, wurde wegen einer Verunreinigung im Trinkwasser, am 26.09.19 ein sofortiges Abkochgebot für den Ortsteil Sulzbach erlassen.
Nach Spülen und Desinfektion des Leitungsnetzes sowie Nachweis einer einwandfreien bakteriellen Trinkwasseruntersuchung wird das Abkochgebot mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.
Die bestehende Chlorung des Trinkwassers bleibt weiterhin bestehen, bis durch mehrere bakterielle Wasseruntersuchungen des Trinkwassers keine Verunreinigung mehr festgestellt werden.
Ihr Wasserversorgungsunternehmen
Billigheim 30.09.19
+++ An alle Haushalte im Trinkwasserversorgungsgebiet Sulzbach +++
Abkochgebot Trinkwasser
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher, ab sofort bis auf weiteres, vor seiner Verwendung, abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird. Die Verunreinigung wird durch Desinfektion mittels Chlor und Spülungen des Rohrnetzes beseitigt. Es kann dadurch zu wahrnehmbarem Chlorgeruch besonders in den Morgenstunden kommen. Die Chlorwerte im Zuge dieser Desinfektion bewegen sich im Rahmen der zulässigen Werte der Trinkwasserverordnung.
Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
Nach Abschluss der Desinfektions- und Spülmaßnahmen, werden zur Erfolgskontrolle Nachuntersuchungen, durch das Labor des Versorgungsunternehmens, am Trinkwassers vorgenommen. Sobald diese Kontrollen ohne Beanstandungen verlaufen erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebotes.
Ihr Wasserversorgungsunternehmen
Billigheim, 26.09.2019