Gemeinde Billigheim

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Vorab-Informationen für das Jahresprogramm 2021

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird das ELR-Jahresprogramm 2021 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) voraussichtlich im Mai 2020 erneut ausschreiben.
Private Bauherren (Förderschwerpunkt Wohnen), Gewerbetreibende (Förderschwerpunkte Grundversorgung, Arbeiten), Vereine und Kommunen (Förderschwerpunkte Wohnumfeldverbesserung, Gemeinschaftseinrichtungen etc) können dann auf dieser Grundlage wieder für die nächste ELR-Bewilligungsphase gemäß den bekannten ELR-Richtlinien entsprechende ELR-Förderanträge stellen.
 
Außerdem wegen der Corona-Krise:
Ab Juni 2020 können Projekte zum Förderschwerpunkt Grundversorgung fortlaufend und ganzjährig beantragt werden.
Für die zur Förderung ausgewählten Projekte ist eine monatliche Einplanung bis September 2020 vorgesehen.
 
Alle Anträge für das Jahresprogramm 2021 müssen bis zum 04.09.2020 bei der Gemeindeverwaltung Billigheim vorliegen.
Die ELR-Bewilligungen werden dann für Ende Februar 2021 zu erwarten sein.
 
Sie planen ein Projekt und haben Fragen zur Umsetzung? Das Ingenieurbüro IFK aus Mosbach berät sie kostenlos.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Ines Breiding, Telefon: 0 62 61 – 92 90 -20 oder per Mail.
 
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Buccella, Telefon: 06265/920032.

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