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Fragen und Antworten zum Thema Glasfaserausbau

Viele machen sich Sorgen, dass beim Anschluss ihres Hauses der ganze Vorgarten oder die Garageneinfahrt umgegraben werden muss. Ist dies korrekt?
Diese Sorgen sind unnötig. Für die Zuleitung der Glasfaser in einem schmalen Leerrohr zum Gebäude setzt die BBV der Regel auf moderne Verlegtechnik, wie die sogenannte „Erdrakete“. Diese gräbt sich 40-50cm unter dem Vorgarten oder der Zufahrt wie ein Maulwurf von der Grundstücksgrenze am Bürgersteig zum Haus. Dabei hebt der Tiefbauer am Bürgersteig und am Haus jeweils ein Erdloch auf, um die mit Pressluft angetriebene Erdrakete auf die Reise zu schicken und am Haus zu empfangen. Um die Glasfaser in den Keller des Gebäudes einzuführen, wird dann ein sehr kleines, schmales Loch (20mm) in die Hauswand gebohrt und danach wieder fachgerecht und vor allem wasserdicht verschlossen. Diese schonende Technik wird übrigens seit Jahren sehr erfolgreich eingesetzt und hat sich bei Millionen Häusern bewährt. 
Je nach Beschaffenheit des Vorgartens oder der Einfahrt (Hecken, Bäume, Pflaster, Teer, Beton oder sonstiges) kann es vorkommen, dass Grabungen mit dem Spaten (Breite 30cm, Tiefe 40-50cm) oder mit einem Spezialbagger mit schmalem Löffel vorgenommen werden müssen. Sollte dennoch einmal ein Schaden auftreten, wird dieser von der BBV ersetzt. In jedem Fall hat jeder Hauseigentümer die Möglichkeit bei seinem Ersttermin mit dem Tiefbauer einige Wochen vor dem Anschluss alle Einzelheiten und auch den Verlauf der Bohrung bzw. Grabung zu besprechen. Zudem kann der Hausherr beim Verlegen des Leerrohres durch den Garten auch selber tätig werden. Auch dies lässt sich im Vorgespräch klären. 
Im NOK wird übrigens häufig die Holzständerbauweise angetroffen. Auch hierfür hat die BBV eine technische Lösung, für eine sichere und fachgerechte Einführung der Glasfaser, mit der die Substanz des Hauses nicht beeinträchtigt wird.
 
Wie hoch ist eigentlich der finanzielle Aufwand für den baulichen Glasfaseranschluss?
Grundsätzlich sind die ersten zehn Meter für die Verlegung der Glasfaser vom Bürgersteig (Grundstücksgrenze) bis zu Ihrer Liegenschaft auf Ihrem Grundstück für Sie im Rahmen der Vorvermarktung kostenfrei. 
Sollte die Entfernung über zehn Meter betragen, bietet Ihnen die BBV über das beauftragte Tiefbauunternehmen, gemäß Vertrag, eine fachgerechte Verlegung für 70 EURO je laufendem Meter an. Wir empfehlen diese Möglichkeit zu nutzen, da der Tiefbauer Ihnen dafür eine fünfjährige Gewährleistung gibt.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, die Zusatzmeter in Eigenleistung zu verlegen. Hierfür stellt Ihnen die BBV das zu verlegende Material (Leerrohr + Glasfaser) kostenfrei bereit. Bitte beachten Sie, dass weder die BBV noch der Tiefbauer für Ihre Eigenleistungen eine Gewähr übernehmen können.
 
Können Häuser noch nach dem Glasfaserausbau angeschlossen werden?
Im Rahmen des flächendeckenden Netzausbaus wird die BBV die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Liegenschaften und Gebäude in der Kommune, die beim Ausbau noch keinen direkten Anschluss erhalten haben, auch zu einem späteren Zeitpunkt noch ans Netz können. In diesem Fall werden jedoch die Anschlusskosten im unteren vierstelligen Bereich liegen. Schnelles Handeln lohnt daher bei Interesse.   
 
Bitte beachten Sie zudem: Alle toni-Internetverträge haben anstatt einer zweijährigen künftig nur noch eine einmonatige Laufzeit. Diese Konditionen gelten nicht nur für neue, sondern selbstverständlich ausnahmslos für alle bereits im Neckar-Odenwald-Kreis abgeschlossenen toni-Internetverträge. Der Haus- und Glasfaseranschluss bleibt bis zum Ende der aktuellen Vorvermarktung am 31. März 2021 in der Regel bis auf eine spätere Aktivierungsgebühr von 100 € weiterhin kostenfrei. Informieren Sie sich deshalb jetzt über diese aktuelle Chance, die es zu nutzen gilt.
Weitere Informationen zum Ausbau und den toni-Produkten der BBV erhalten Sie in den toni-Shops in Mosbach (Hauptstraße 52, Tel. 06261 8671360), in Buchen (Marktstraße 4, Tel. 06281 902952), bei den Stadtwerken Buchen (Tel. 06281 5350), in Aglasterhausen (Hauptstraße 12, Tel. 06262 8199920) sowie telefonisch unter der Hotline 06262 8199922 (Mo-Fr von 10-18 Uhr), hier im Internet oder hier per Email.
Auch einige unserer örtlichen Vereine sind bereits Kooperationspartner der BBV, fragen Sie bei „Ihrem“ Verein einfach mal nach und machen Sie bei Vertragsabschluss von der Möglichkeit Gebrauch, einen örtlichen Verein zu unterstützen.

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