Gemeinde Billigheim

Seitenbereiche

Volltextsuche

8°C - Leichter Regen
Navigation

Seiteninhalt

Ältere Artikel und Meldungen zum Nachlesen

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Sattlersäcker", Allfeld

Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Sattlersäcker“ in Billigheim-Allfeld gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim hat am 27.04.2022 in öffentlicher Sitzung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB vorgenommen. Aufgrund der aus der Abwägung hervorgegangenen Änderungen und Ergänzungen am Entwurf des Bauleitplans, ist er gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Ebenfalls in der Sitzung am 27.04.2022 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Sattlersäcker“ gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beteiligt und über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs informiert.
Da durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) und die Begründung mit Anlagen jeweils vom 11.04.2022.
Der Geltungsbereich geht im Einzelnen aus dem Lageplan der Gerst Ingenieure GmbH, Mühlacker vom 11.04.2022 hervor.

Planausschnitt des Bebauungsplans Sattlersäcker
Planausschnitt des Bebauungsplans Sattlersäcker

Ziel und Zweck der Planung
Der Entwurf des Bebauungsplans sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) vor. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wurden an die vorhandene Topographie angepasst und ermöglichen die Errichtung von Einfamilien-, Doppel- oder Mehrfamilienhäusern. Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über eine Stichstraße mit Wendehammer von der Bernbrunner Straße aus. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der Grundstücke geschaffen werden.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) erlassen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs findet nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dem PlanSiG in der Fassung vom 22.05.2020 statt.
Nach § 3 Abs. 1 PlanSiG ist der Entwurf auf der Homepage der Gemeinde Billigheim einzusehen.
Hier ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung
in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 01.06.2022 einsehbar.
Zusätzlich, soweit dies den Umständen nach möglich ist, können die Unterlagen beim Rathaus Billigheim, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim nach vorheriger Terminabsprache  im Bauamt unter der Rufnummer 06265 9200-42 oder per E-Mail eingesehen werden, oder in begründeten Fällen, auch die Unterlagen zugesandt werden.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Anregungen beim Rathaus Billigheim, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim schriftlich oder mündlich vorgebracht werden. Über diese entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
Billigheim, den 02.05.2022
gez.
Martin Diblik
Bürgermeister

News Abonnieren

Hier klicken, um diesen News-Bereich zu Ihrem RSS-Reader hinzuzufügen: