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Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein" im Ortsteil Waldmühlbach

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 

Gemeindeverwaltungsverband Schefflenztal

Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ im Ortsteil Waldmühlbach im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schefflenztal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2022 den Vorentwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ Gemarkung Billigheim gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen :      durch den angrenzenden Unterhaltungsweg bzw. durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“,
im Norden :       durch einen Unterhaltungsweg des Gewanns „Espich“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Elzweg“ und „Hofäcker“,
im Osten :         durch einen Wirtschaftsweg der Gewanne „Eulengrund“ und „Elzweg“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch die angrenzende Ackerflächen des Gewanns „Gründlein“,
im Süden :        durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“ am nördlichen Geltungsbereich sowie am südlichen Geltungsbereich durch einen weiteren Wirtschaftsweg des Gewanns „Poppental“.
 
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 22.11.2021:

Lageplan Bebauungsplan Photovoltaikanlage Büchlein
Lageplan Bebauungsplan Photovoltaikanlage Büchlein

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung wird

vom 23.05.2022 bis 01.07.2022

im Rathaus der Gemeinde Billigheim und im Rathaus der Gemeinde Schefflenz zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Billigheim und der Gemeinde Schefflenz eingestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“. Das Plangebiet wird aktuell im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Da die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung als geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht der im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzung entspricht, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Die Änderung des Flächennutzungsplans trägt dazu bei, die durch die Bundes- und Landesregierung vorgege-benen Zielen einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen. Baden-Württemberg hat dabei die Energiewendeziele „50-80-90“ definiert. Vorgesehen ist dabei, als Teilziel im Jahr 2050 80 % der Ener-gie aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Durch die Ausweisung eines Solarparks soll das Ziel der Steige-rung der Erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) umgesetzt sowie auch Ziele hinsichtlich des Klimaschutzes verfolgt werden.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert. Der Vorentwurf der Umweltprüfung zum parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wurde den Planunterlagen bereits beigefügt und wird im weiteren Verfahren weiter ausgearbeitet.

Schefflenz, den 12.05.2022

gez.
Rainer Houck
Verbandsvorsitzender

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