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Bebauungsplan Gewerbegebiet Rittersberg Untere Rittwiese- 1. Änderung- Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeinde Billigheim

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rittersberg Untere Rittwiese – 1. Änderung“

Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes

Der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rittersberg Untere Rittwiese – 1. Änderung“ im Ortsteil Billigheim mit Datum vom 02.05.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen : durch die Flst. Nr. 4452
im Norden : durch die Flst. Nr. 4414
im Osten : durch die Flst. Nr. 4413
im Süden : durch die Flst. Nr. 4411
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Übersichtsplan Bebauungsplan "Gewerbegebiet Rittersberg Untere Rittwiese- 1. Änderung
Übersichtsplan Bebauungsplan "Gewerbegebiet Rittersberg Untere Rittwiese- 1. Änderung

Ziel und Zweck der Planung
Im Gewerbegebiet „Rittersberg Untere Rittwiese“ besteht seit November 2021 ein Aldi-Lebensmitteldiscounter. Durch die Bebauungsplanänderung soll die Grundlage für eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmit-teldiscounters auf 1.050 m² geschaffen werden. Da im festgesetzten Gewerbegebiet bisher nur kleinflächiger Einzelhandel bis 800 m² Gesamtverkaufsfläche zulässig ist, ist eine Änderung des bestehenden Bebauungs-plans „Gewerbegebiet Rittersberg Untere Rittwiese“ erforderlich.
Durch die Erweiterung des Lebensmittelmarktes kann ein moderner Ladenbau sowie eine optimierte Warenprä-sentation und -logistik erfolgen. Die Änderung dient somit der langfristigen Sicherung der Nahversorgung von Billigheim. Dazu wird lediglich die gebäudeinterne Aufteilung umstrukturiert. Die Gebäudekubatur wird nicht verändert, auch die Gestaltung der Freiflächen wird beibehalten.
Die Planänderung umfasst im Wesentlichen Änderungen zu den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur maximalen Verkaufsfläche sowie zu den Flächen für Stellplätze.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie die Auswirkungsanalyse der GMA werden

vom 13.06 bis 15.07.2022

im Rathaus der Gemeinde Billigheim zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Gemeinde Billigheim (www.billigheim.de) eingestellt. Während der Auslegung wird der Bürger-schaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vor-gebracht werden

  • schriftlich an die Gemeinde (Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim),
  • per E-Mail an Frau Niedderer (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder
  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus – aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen bitte nach telefo-nischer Voranmeldung (06265 / 9200-42 ) – während der allgemeinen Sprechzeiten.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren In-halt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Billigheim, den 02.06.2022
Martin Diblik

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