Gemeinde Billigheim

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Bebauungsplanänderung Frohnengrund- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Offenlegung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Billigheim
Bebauungsplan „Frohnengrund – 2. Änderung“
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes

Der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim hat in öffentlicher Sitzung am 26.07.2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Frohnengrund – 2. Änderung“ im Ortsteil Sulzbach beschlossen sowie den Entwurf des Bebauungsplans mit Datum vom 07.07.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Geltungsbereich des Bebauungsplans
Geltungsbereich des Bebauungsplans

Ziel und Zweck der Planung
Im Plangebiet besteht seit 2011 ein Netto-Lebensmittelmarkt. Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung soll die Grundlage für eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarkts auf 1.100 m² geschaffen werden. Da im festgesetzten Dorfgebiet bisher nur kleinflächiger Einzelhandel bis 800 m² Gesamtverkaufsfläche zulässig ist, wird dafür eine Änderung der rechtskräftigen Bebauungspläne „Frohnengrund“ und „Frohnengrund – 1. Änderung“ erforderlich.
Die Planänderung umfasst im Wesentlichen Änderungen zu den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur maximalen Verkaufsfläche, zur Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sowie zu den Flächen für Stellplätze.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung, die artenschutzrechtliche Stellungnahme vom Ingenieurbüro für Umweltplanung Wagner + Simon sowie die Auswirkungsanalyse der GMA werden

vom 15.08. bis 16.09.2022

im Rathaus der Gemeinde Billigheim zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem hier eingestellt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht werden z.B.

  • schriftlich an die Gemeinde (Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim),
  • per E-Mail (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder
  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus – aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen bitte nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 06265 9200-43) – während der allgemeinen Sprechzeiten.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Billigheim, den 04.08.2022

Martin Diblik
Bürgermeister

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