Gemeinde Billigheim

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Nachmeldefrist für Neujahrsempfang bis 06.11.2023 12:00 Uhr

Die Gemeinde Billigheim beabsichtigt am 12. Januar 2024 einen Neujahrsempfang im Billigheimer Michaelsheim durchzuführen.

  • Meldung der sportlichen Erfolge aus dem Jahr 2023 von Vereinen und Privatpersonen

Im Rahmen dieser Veranstaltung ist u.a. auch eine Sportlerehrung vorgesehen.
 
Wir bitten daher um Mitteilung bis zum 6. November 2023, 12:00 Uhr an Frau Haaf, E-Mail oder die Zentrale, wenn Ihr Verein oder Einzelpersonen in diesen Jahren durch seine Aktivitäten herausragende Erfolge erzielen konnte.
Bitte teilen Sie uns die Namen der Sportler, des Trainers und die zu benennenden Erfolge mit.

  • Meldung von ehrenamtlich tätigen Vereinsverantwortlichen

Nach der Ehrenordnung der Gemeinde Billigheim werden beim Neujahrsempfang auch langjährige Vereinsverantwortliche geehrt.
 
Danach erhalten folgende Personen eine öffentliche Ehrung:
 
Vereinsvorsitzende,
die 10, 15 oder 20 und mehr Jahre aktiv ehrenamtlich tätig sind oder waren;
Abteilungsleiter, Kassier, Jugendleiter, 2. Vorstand, Schriftführer und in sonstigen
Einzelfällen besonders verdiente Funktionsträger,
die 15, 20 oder 25 Jahre und länger aktiv ehrenamtlich tätig sind oder waren.
 
Benötigt wird eine vollständige Aufstellung mit der Funktion der zu ehrenden Person und der genaue Zeitraum der aktiven Mitarbeit in dieser Funktion im Verein.  Bitte achten Sie darauf, dass bereits geehrte Personen nicht nochmals genannt werden. Pro Verein kann die zu ehrende Person jeweils nur einmal bronze, silber und gold erhalten. Wir verweisen hier auf unsere Ehrenordnung, diese ist hier einsehbar.

Wir bitten um Mitteilung bis zum 6. November 2023, 12:00 Uhr an Frau Haaf, E-Mail oder die Zentrale.
 
Bitte beachten Sie, dass wir vor der offiziellen Ehrung eine Datenschutzerklärung der jeweiligen Teilnehmer benötigen, die Ihnen nach Meldung zugesandt wird. Ohne diese Datenschutzerklärung kann die Ehrung nicht durchgeführt werden!
 
Vielen Dank.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

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