Gemeinde Billigheim

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Information zu Kinderreisepässen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gibt bekannt, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend.
 
Wer also für sein Kind noch einen Kinderreisepass ausgestellt oder verlängert haben möchte, sollte sich spätestens bis zum 22.12.2023 an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Billigheim wenden.

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