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Information zur Ausstellung von Reisepässen ab dem 01.01.2024
Ab dem 01.01.2024 beträgt die bundesweit geltende Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass € 70,00 (bisher: € 60,00). Die Zuschläge – beispielsweise für 48 Seiten statt regulär 32 Seiten oder bei Express-Bestellung – bleiben unverändert.
Anträge auf neue Reisepässe zum bisherigen Preis von € 60,00 können noch bis zum 22.12.2023 nach vorheriger telefonischer Terminvergabe im Rathaus – Einwohnermeldeamt – gestellt werden.
Zur Antragstellung wird zwingend ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Ihr Einwohnermeldeamt