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Grünflächen als Naherholungsort
Gepflegte, saubere und gesunde Grünanlagen in unserer Gemeinde dienen als Naherholungsort für Mensch und Tier.
In letzter Zeit müssen wir leider feststellen, dass die Grünflächen zum Parken und Befahren mit dem Kraftfahrzeug genutzt werden. Bei der aktuellen Witterung führt dies zu tiefen Furchen im Boden und Beschädigungen der Grasnarbe.
Das Parken und Befahren von öffentlichen Grünflächen ist untersagt und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung!
Ihre Gemeinde Billigheim / Ordnungsamt