Gemeinde Billigheim

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Bevorratungsbeschluss zur Änderung der Wasser- und Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2024 - 2025

Derzeit befinden sich die Gebührenkalkulationen für die Wasser- u. Abwassergebühren für die Jahre 2024 und 2025 mit Wirkung ab dem 01.01.2024 in Bearbeitung. Über die Ergebnisse der Kalkulationen soll Anfang des Jahres 2024 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden. Derzeit kann noch nicht abgesehen werden, wie sich die Gebührensätze ab dem 01.01.2024 entwickeln werden. Aus diesem Grund wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023 folgender Bevorratungsbeschluss des Gemeinderats beschlossen:

„Es ist beabsichtigt, die Schmutz-, Niederschlagswasser- und Wassergebühren im Frühjahr 2024 neu zu kalkulieren und anhand des Ergebnisses der Kalkulation rückwirkend auf den 01.01.2024 neu festzusetzen. Eine Erhöhung der Gebührensätze kann nicht ausgeschlossen werden.“

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