Gemeinde Billigheim

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Versiegelte Flächen melden, Erhebungsbogen gesplittete Abwassergebühr

Als Grundlage für die Niederschlagswassergebühr dienen alle bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in das öffentliche Abwassersystem entwässern. Um die Niederschlagswassergebühren korrekt berechnen zu können und die EDV-Datenbank aktuell zu halten, ist die Gemeinde auf die Hilfe von Ihnen als Grundstückseigentümer angewiesen.
 
Der Gemeinde ist jede Änderung von versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt an den Kanal angeschlossen sind, zu melden. Dies gilt insbesondere für Neubauten, Anbauten an bestehenden Häusern, bei Hof- und Pflasterflächen, Gartenhäusern, Gewächshäusern, Zisternen etc.
 
Die Meldung sollte anhand eines Lageplans im Maßstab 1:500 oder einer Zeichnung mit den genauen Maßgaben erfolgen. Die aktuelle der Gemeinde Billigheim vorliegenden Pläne/Unterlagen können unter Angabe Ihres Namen, Ihrer Adresse (wenn möglich mit Flurstücksnummer) und Telefonnummer für Rückfragen, unter keller(@)billigheim.de angefordert werden.
 
Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Keller,Tel.: 06265/9200-43, oder per E-Mail: keller(@)billigheim.de.

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