Gemeinde Billigheim

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Baumgrabstätten

Die Flächen für die Bestattungen an Bäumen sind weitestgehend naturbelassen. Es dürfen hier keine Figuren, Grablichter usw. abgestellt werden. Leider nimmt dies aber immer mehr zu und führt auch zu Beschwerden anderer Friedhofsbesucher.
Laut unserer Friedhofssatzung ist das Ablegen von Grabschmuck an Baumgrabstätten nur anlässlich einer Beisetzung und zu den Totengedenktagen im Monat November gestattet und nach spätestens 4 Wochen zu entfernen.
 
Wir bitten Sie um Beachtung.
Ihre Friedhofsverwaltung

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