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Berechtigungsnachweise 2023 gelten länger

Neckar-Odenwald-Kreis. Die rosafarbenen Berechtigungsnachweise und die Gebührenbescheide mit Strichcode von 2023 gelten für Kleinanlieferungen noch bis Ende Januar 2024. Zudem sind ab 2024 Altholzanlieferungen aus dem Innenbereich mehrfach im Jahr in haushaltsüblicher Menge an die Wertstoffhöfe möglich. Es besteht somit keine Notwendigkeit mehr, die Altholz-Freimenge mit dem Berechtigungsnachweis 2023 noch während der Weihnachtsferien, „auf den letzten Drücker“ zu verbrauchen. Dies hatte in den vergangenen Jahren zu erheblichen Rückstauungen an der Deponiezufahrts-Straße geführt.
 
Informationen zu Kleinanlieferungen an die Wertstoffhöfe gibt es in der KWiN-App und auf der Homepage der KWiN (www.kwin-online.de). Gerne berät auch das Team des Kundencenters unter Tel. 06281/906-0, E-Mail: info(@)kwin-online.de.

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