Gemeinde Billigheim

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Parken auf dem Gehweg ist verboten

Parken auf dem Gehweg ist verboten

Nach mehrfachen Beschwerden weisen wir erneut daraufhin, dass das Parken mit Fahrzeugen auf öffentlichen Gehwegen verboten ist.

Konkrete Hinweise gingen v.a. für folgende Standorte an Ortsdurchfahrten ein, welche in den nächsten Tagen kontrolliert werden:

  • OT Billigheim: Karl-von-Goebel-Straße – bei Metzgerei-, Frisör- und Bankgebäude
  • OT Billigheim: Sulzbacher Str. – beim Rathaus, Arzt
  • OT Sulzbach: Hauptstraße – bei Bäckerei

Wir bitten um Beachtung der Straßenverkehrsordnung,da ansonsten ein Verwarnungsgeld erteilt werden muss.

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