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Neuergelung für die Entsorgung von Dämmstoffplatten ab 30.09.2016

mh. NOK. Für die Abfallentsorgung bei Umbau-, Abriss- oder Sanierungsarbeiten gelten ab Ende dieses Monats neue gesetzliche Vorgaben/Vorschriften: Dämmstoffplatten aus Polystyrol, eher bekannt unter Produktnamen wie beispielsweise Styropor oder Styrodur, müssen ab diesem Zeitpunkt getrennt entsorgt werden. Dieses Material enthält i.d.R. das Flammschutzmittel HBCD, das als langlebiger organischer Schadstoff identifiziert wurde. Dementsprechend muss dieses Material ab dem 30.09.2016 als gefährlicher Abfall auch immer gesondert gesammelt und entsorgt werden. Es darf auch nicht in den Gelben Sack.

Von der Abfallwirtschaftsgesellschaft des NOK (AWN) wurden Kunden aus dem Gewerbe und Handwerk bereits informiert: Diese Regelungen gelten auch für private Renovierer.

Was bedeutet das jetzt in der Praxis? Der angefallene Baustellenabfall aus Renovierungsarbeiten muss auf der Baustelle in folgende Fraktionen sortiert und am Entsorgungszentrum Sansenhecken in Buchen getrennt angeliefert werden. Das sind: Beton; sonstiger mineralischer Abbruch, wie Steine, Mörtelrückstände, Hohlblöcke und Ziegelsteine; Altholz; gemischte Bau- und Abbruchabfälle in Form von Folien, Baustoffen aus Kunststoff oder Dachpappe; Dämmstoffe.

Dämmstoffe bzw. Dämmstoffplatten aus Polystyrol dürfen ab dem 30.09.2016 nicht mehr „zusammen“ mit den gemischten Bau- und Abbruchabfällen angeliefert werden - diese müssen nun vorab heraussortiert und z. B. auf dem Anhänger getrennt geladen werden. Auf dem Wertstoffhof des Entsorgungszentrums Sansenhecken in Buchen steht dann ein separater Behälter bereit.

Verpackungsmaterial aus Polystyrol (Styropor), wie beispielsweise von Computer- oder Fernsehge-rätverpackungen, sind von dieser Regelung nicht betroffen, da hier üblicherweise kein Flammschutz-mittel enthalten ist.

Für die Pilotgemeinden Rosenberg und Hardheim/Kernstadt gilt, dass die Dämmstoffplatten aus Renovierungsarbeiten nicht in der Trockenen Wertstofftonne (TWT) bzw. dem Gelben Sack entsorgt werden dürfen. Die Dämmstoffplatten müssen direkt nach Buchen ins Entsorgungszentrum Sansenhecken angeliefert werden. Die jeweiligen Abfallfraktionen werden gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

Für Rückfragen steht das AWN Beratungsteam unter 06281 906-13 gerne zur Verfügung.

 

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