Gemeinde Billigheim

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Das Schadstoffmobil kommt

Abgabe mit Berechtigungsnachweis für 2018 für Haushalte kostenfrei
 
Am Freitag, den 13. Juli führt die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR, (kwin) die Schadstoffsammlung für Haushalte in der Gemeinde Billigheim durch. Das Schadstoffmobil wird in allen Kreisgemeinden Station machen. Jeder Landkreisbürger kann seine schadstoffhaltigen Abfälle an allen Sammelorten im Landkreis abgeben (s.u.), also auch außerhalb seines Wohnortes. Damit können v.a. Berufstätige die Abend- und Samstagstermine wahrnehmen.
 
Bei der Schadstoffsammlung handelt es sich um eine Bringaktion; die schadstoffhaltigen Abfälle müssen zu den Halteplätzen des Schadstoffmobils angeliefert werden. Sie ist keine Straßensammlung, bei der die Abfälle an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden können!
 
Die schadstoffhaltigen Abfälle machen nur einen geringen Anteil der Haushaltsabfälle aus. Klein, aber oho! Die möglichen Auswirkungen auf Umwelt und die menschliche Gesundheit sind um ein Vielfaches schädlicher als die des Hausmülls. Deshalb ist bei der Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle Vorsicht geboten. Sie gehören nicht in den Gelben Sack, nicht in die Restmülltonne und nicht zum Sperrmüll, sondern zur Schadstoffsammlung.
 
Wie anliefern? 

Bei der Anlieferung an das Schadstoffmobil ist der Berechtigungsnachweis für das aktuelle Kalenderjahr vorzuzeigen. Dabei handelt es sich um eine Jahresmarke, die die Haushalte mit dem Müllgebührenbescheid erhalten haben. Der Berechtigungsnachweis ist bei Anlieferungen an die Entsorgungsanlagen im Landkreis grundsätzlich vorzuzeigen. Als „Eintrittskarte“ für fast alle Arten von Kleinanlieferungen kann er nach dem Vorzeigen wieder mit nach Hause genommen werden. Mit dem Vorzeigen des Berechtigungsnachweises soll sichergestellt werden, dass die kostenlose Anlieferung an das Schadstoffmobil tatsächlich nur von gebührenzahlenden Haushalten oder gebührenzahlenden Betrieben des Neckar-Odenwald-Kreises in Anspruch genommen wird.
 
Auf keinen Fall sollten Restchen verschiedener Mittel dazu verleiten, sie aus Platzgründen einfach zusammenzuschütten. Der Versuch kann buchstäblich ins Auge gehen! Chemikalien reagieren bei unsachgemäßem Vermischen mit Erhitzung, unter heftigem Aufschäumen und der Bildung von ätzenden Dämpfen. Verletzungen von Augen, Haut und Atemwegen können die Folgen sein. Aus diesem Grund sind die schadstoffhaltigen Abfälle getrennt zu sammeln, besonders sicher zu transportieren und an der richtigen Stelle zu entsorgen, nämlich beim Schadstoffmobil.
 
Die schadstoffhaltigen Abfälle werden dort nur in verschlossenen Behältnissen und unvermischt angenommen. Am sinnvollsten ist die Abgabe in der verschlossenen Originalverpackung. Es können Behältnisse von höchstens 30 l Volumen angenommen werden. Diese fachgerechte Anlieferung erleichtert den Fachleuten am Schadstoffmobil auch die schnellere Zuordnung und Zuführung zu einer geordneten Entsorgung. Behältnisse mit einer Größe von mehr als 30 Liter Inhalt können bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen werden, da sie wegen ihrer Größe nicht in die vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisse passen.
 
Außerhalb der offiziellen Annahmezeiten darf, auch wegen einer möglichen Gefährdung spielender Kinder, nichts am Sammelplatz abgestellt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige rechnen.

Was wird alles angenommen?

Beim Schadstoffmobil werden haushaltsübliche und -typische Kleinmengen gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises wie immer kostenlos angenommen.
 
Angenommen werden insbesondere: Akkus und Batterien, flüssige Farben, Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel; Energiesparlampen, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren; Laugen; lösemittelhaltige Flüssigkeiten; ölverschmutzte Abfälle wie z.B. Ölfilter; Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aus dem Hausgarten; quecksilberhaltige Abfälle, wie z.B. Fieberthermometer; Reinigungsmittel; Säuren; Salze; Spraydosen mit Restinhalt; Verdünner und Terpentinersatz sowie Chemikalienreste.
 
Wer es ganz genau wissen möchte, kann beim Beratungsteam der kwin ein Schadstoff-ABC anfordern - oder auch gleich dort nachfragen, Kontakt s.u.
 
Motoren- und Getriebeöl wird bei der Schadstoffsammlung kostenlos nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen, da der Handel zur kostenlosen Rücknahme von Altölresten seiner Kunden verpflichtet ist. Damit die Rückgabe beim Handel problemlos klappt, sollte das Altöl im Originalgebinde abgegeben werden. Tipp: Kassenzettel aufbewahren und vorweisen.
Noch einfacher ist die Rückgabe für alte Batterien geregelt: Jeder Händler muss haushaltsübliche Kleinmengen von denjenigen Batterietypen kostenlos zurücknehmen, die er selbst in seinem Geschäft verkauft. Für Kfz-Batterien müssen beim Neukauf 7,50 € Pfand pro Stück bezahlt werden, außer es wird für jede gekaufte Starterbatterie gleich eine verbrauchte abgegeben.

Was wird nicht angenommen?

Bei Medikamenten ist die Diagnose eindeutig: Klarer Fall für die Restmülltonne! Das Gleiche gilt für vollständig eingetrocknete Reste von Wand- und Fassadenfarben, Lacken, Leimen und Klebemitteln. Nur in flüssigem bzw. zähflüssigem Zustand zählen sie zu den schadstoffhaltigen Abfällen.
 
Alle leeren Verpackungen aus Metall oder Kunststoff mit dem grünen Punkt gehören in den Gelben Sack. Das gilt auch für leere Spraydosen, leere Farbeimer sowie pinselsaubere oder spachtelreine Dosen und Eimer aus Kunststoff oder Metall. Also gleich wieder aus dem Sondermüllkistchen aussortieren und ab damit, in den Gelben Sack.

Gewerbliche Anlieferungen

Sonderabfälle aus dem gewerblichen Bereich werden beim Schadstoffmobil nur gegen vorherige Anmeldung angenommen. Die Annahme erfolgt bei gewerblichen Anlieferungen nur gegen Bezahlung. Weitere Hinweise hierzu gibt das Beratungsteam der kwin unter der Telefonnummer 0 62 81/9 06-13.

Sammeltermine im Einzelnen:
 
Freitag, 13.07.2018
Billigheim-Sulzbach, Sporthalle 13:30 - 14:45 Uhr

Fragen zur Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle beantwortet gerne das Beratungsteam der kwin unter Telefon 0 62 81/9 06-13.

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