Gemeinde Billigheim

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Erinnerung an die Elektroprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und ortsfester Anlagen

Wie bereits in der Ausgabe des Amtsblattes vom 07. Juni 2018 angekündigt, führen wir eine Elektroprüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel (Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Heißgetränkeautomaten, etc.) und der elektrischen Anlagen durch. Hierdurch soll garantiert werden, dass potenzielle Gefahren, die von defekten Geräten und Anlagen ausgehen können, reduziert oder sogar komplett ausgeschlossen werden.
Da diese Elektroprüfung eine Betreiberpflicht ist, bieten wir den Vereinen und Mietern an, ihre Geräte auf eigene Kosten mit prüfen zu lassen.
Die Prüfung findet vom 20.08. bis zum 31.08. statt. Bis zum 06.08.2018 kann die Anzahl der zu prüfenden Geräte dem Liegenschaftsamt (Frau Jörke: 06265/ 9200-26) mitgeteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass ungeprüfte Geräte nicht in den Gebäuden der Gemeinde genutzt werden dürfen und die Haftung für entstehende Schäden hierdurch, beim Betreiber liegt.

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