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Einladung zur Veranstaltung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Einladung zur Veranstaltung
„Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“
„Testament und Erbfolge“
Wer klug ist, sorgt vor. Alter - Krankheit - Unfall: Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr regeln kann?
Für uns alle ist es heute selbstverständlich, für die unterschiedlichsten Lebensbereiche Vorsorge zu treffen.
Ein Bereich wird allerdings oft verdrängt oder auch vergessen. Was ist, wenn Sie eines Tages aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie heute schon bestimmen, wer Sie in diesem Fall vertreten soll. Das kann Ihr Ehegatte, Ihr Lebenspartner, oder das können auch Ihre Kinder sein.
Für viele stellt sich weiter die Frage: Was bedeutet eine „Patientenverfügung“?
Die Gemeinde Billigheim wird mit Herrn Notar Christoph Strauß am Mittwoch, den 12. September 2018, um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Waldmühlbach eine Informationsveranstaltung zu diesen Themen organisieren.
Herr Notar Strauß wird Ihnen dann alle Fragen, die Ihnen am Herzen liegen, beantworten können.
Um einen Überblick über die Beteiligung zu erhalten, bitten wir Sie, sich bei Interesse bei Herrn Bothe, Tel. 06265-920027, E-Mail oder Frau Hafen, Tel. 06265-920025, E-Mail anzumelden.