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Bekanntgabe der Abmarkung von Flurstücksgrenzen
Gemeinde: Billigheim
Gemarkung: Sulzbach
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bekanntgabe der Abmarkung von Flurstücksgrenzen nach § 16 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) vom 1. Juli 2004.
Benachrichtigung über Vermessungsarbeiten anlässlich Benachrichtigung über Vermessungsarbeiten im Bereich Raiffeisenstraße
§ 17 Abs. 2 VermG.
In der Zeit vom 03.07.2018 bis 17.07.2018 wurden von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren Schwing & Dr. Neureither, 74821 Mosbach, die Abmarkung der Flurstücksgrenzen aufgrund § 6 des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg (VermG) vom 01.07.2004 (GBl. 2004, S. 509 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.11.2010 (GBl.2010,S 989) vorgenommen. Hiervon sind folgende Flurstücke der Gemarkung Sulzbach betroffen:
308, 309, 311, 312, 313, 316, 317, 319, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 328, 5517, 5520, 5569, 5580, 5583, 5584, 5585, 5586, 6494, 6615, 6616/1, 6688,6689, 6689/1, 6721, 6723, 6739, 6752, 6758, 6768, 6769, 6770, 6707, 6771, 6772, 6773, 6774, 6775, 6776, 6777, 6778, 6779, 6780, 6781, 6782, 6783, 6784, 6785, 6786, 6788, 6789, 6790, 6794
Die vermessungstechnischen Unterlagen können während der Dienststunden bei den
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
Schwing & Dr. Neureither
Schmelzweg 4
74821 Mosbach
oder beim
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Fachdienst Vermessung
Amtsstr. 22
74722 Buchen
eingesehen werden. Außerdem kann den jeweiligen Eigentümern auf Wunsch die Abmarkung vor Ort gezeigt werden. In diesem Fall wird um eine telefonische Absprache unter der Telefonnummer 06261 / 9223-0 gebeten.
Nachträglich werden die betroffenen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten über die durchgeführte Vermessung gemäß § 17 Abs. 2 VermG benachrichtigt.
Mosbach, den 30.07.2018
Gez.
SCHWING / DR. NEUREITHER
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure