Gemeinde Billigheim

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Baum- und Heckenschnitt zur Verkehrssicherheit

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben nicht nur die Gemeinde sondern auch die privaten Anlieger dafür zu sorgen, dass von Bäumen und Heckenauswüchsen ihrer Grundstücke keine Gefahr für den fließenden Verkehr sowie für Fußgänger ausgeht. Für die gemeindlichen Grundstücke ist der Bauhof vielfach im Einsatz, um im Bereich von Radwegen, Fußgängerwegen, Spielplätzen usw. Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Ein Rückschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist zu jeder Jahreszeit möglich.

Unsere Bilddarstellung zeigt, wie  auch private Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Bäume und Hecken so zu schneiden, damit von ihren Grundstücken keine Gefahr für den Verkehrsbereich besteht.

Auch sollten private Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass die Ausleuchtung der gemeindlichen Straßenlaternen hin zu Gehwegen oder Straßen nicht durch Hecken/Äste usw. beeinträchtigt wird. Vor allem unsere Kinder und ältere Mitbürger danken es Ihnen.

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