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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

Die von der Verbandsversammlung am 26.07.2018 beschlossene nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2018, wird in der Zeit vom 20.08.2018 bis 07.09.2018 während der Öffnungszeiten im Rathaus Billigheim, Sulzbacher Str. 9, 74842 Billigheim, Zimmer Nr. 7, öffentlich ausgelegt. Das Landratsamt hat mit Verfügung vom 02.08.2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

H A U S H A L T S S A T Z U N G
DES
ABWASSERZWECKVERBANDES
„GRUPPENKLÄRANLAGE   SCHEFFLENZTAL“
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR
2 0 1 8

 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg hat die Verbandsversammlung am 26.07.2018 folgende  H a u s h a l t s s a t z u n g  für das Haushaltsjahr  2 0 1 8  beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben i.H.v. je 3.184.100 Euro
davon im Verwaltungshaushalt 1.923.200 Euro
davon im Vermögenshaushalt 1.260.900 Euro
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen 
    Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) i.H.v. 
0 Euro
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 0 Euro 

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 Euro

Billigheim, 27.07.2018

gez. Diblik
Bürgermeister u. Verbandsvorsitzender

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