Ältere Artikel und Meldungen zum Nachlesen
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
In der vergangene Woche veröffentlichten Abwassersatzung hat sich in § 43 leider der Fehlerteufel eingeschlichen. Aus diesem Grund wird der berichtigte §43, der am 25.09.2018 neu beschlossenen Abwassersatzung, nochmals veröffentlicht:
§ 43
Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) beträgt je m³ Abwasser: 2,85 Euro.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,40 Euro.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 2,85 Euro.
(4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 39 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser:
a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen: 3,78 Euro;
b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: 37,80 Euro;
(5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.