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Landesfamilienpass- Ausgabe der Gutscheinkarten 2019

Die Gutscheinkarten für 2019 können ab sofort im Rathaus, Zimmer 4, von Inhabern des Landesfamilienpasses abgeholt werden. Dabei ist der Landesfamilienpass vorzulegen.
 
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2019 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 22 Mal im Jahr 2019 die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.
 
Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, TECHNOSEUM Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Haus der Geschichte, Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
 
Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom 01.03.2019 bis 31.10.2019 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass.)
 
Mit dem Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 17 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 22.03.2019 und endet am 03.11.2019.
 
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstige Objekte“ mehrfach zu besuchen.
 
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das „Junge Schloss“ in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch (0711/628815) bei der Einrichtung zu erkundigen.
 
Da seit 2010 die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, empfehlen wir, sich online über die Homepage der SSG zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.
 
Mit den Gutscheinen „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem den beiden Tagen, am 12.05.2019 oder am 15.09.2019 zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 5 Euro.
 
Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am 08.09.2019. Pro Person wird eine Ermäßigung von 5 Euro an diesem Tag gewährt.
 
Das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat die Geltungsdauer für den Gutschein auf das ganze Jahr ausgeweitet. Nun können Passinhaberinnen und Passinhaber einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen.
 
Das Porsche-Museum in Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Monat Januar 2019 oder November 2019 einen kostenfreien Eintritt an.

 
Das SENSAPOLIS am Flugfeld in 71063 Sindelfingen bietet allen auf dem Landesfamilienpass eingetragenen Personen einen um 5 Euro ermäßigten Eintritt pro Person und Einzelticket. Das Angebot ist nur gültig vom 01.05. bis 31.07.2019.
 
Die Familienkarte für das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf bekommen Familien mit Landesfamilienpass um 5 Euro ermäßigt, also für 22 Euro. Für Alleinerziehende ist der Eintritt mit Einzelkarten allerdings günstiger.
 
Die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim können Familien mit Landesfamilienpass mit dem ersten Gutschein in der Zeit vom 01.02. bis 30.04.2019 kostenfrei und mit dem zweiten Gutschein vom 03.07. bis 10.09.2019 für 5,00 Euro besuchen.
 
Neu hinzugekommen ist das Dornier-Museum in Friedrichshafen. Hier kann man eine Zeitreise durch 100 Jahre Luft- und Raumfahrt erleben. Besucherinnen und Besucher können die Geschichte der Luft- und Raumfahrt aus einer ganz persönlichen Perspektive erfahren. Politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge im zeitgeschichtlichen Kontext entdecken. Zahlreiche historische Flugzeuge – darunter legendäre Klassiker wie Do 27, Senkrechtstarter Do 31 oder Merkur – können aus nächster Nähe betrachtet werden und die Faszination Fliegen erleben lassen. Auch der Aufbruch ins All wird dargestellt. Teile eines originalen „Spacelab“ sowie ein begehbares Sonnensystem bringen dem Besucher die Sterne zum Greifen nah. Der Landesfamilienpass ermöglicht einen ermäßigten Eintritt: Erwachsene 8 Euro (statt 11 Euro) sowie freier Eintritt für Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren (statt 5 Euro)
 
Neu ist auch der Besuch im Schwaben Park. Dieser liegt bei Kaisersbach mitten im Welzheimer Wald und gehört zu den vier großen Freizeitparks in Baden-Württemberg. Ursprünglich eröffnete der Park als Safaripark und hat auch heute noch einen erheblichen Tierbestand an Affen, Schimpansen und Papageien zu bieten. Heute bietet er darüber hinaus eine Vielzahl von Fahrgeschäften, die mit der ganzen Familie erlebt werden können. Seit 2017 präsentiert der Schwaben Park die neue Schiffschaukel „Santa Lore“. Zudem bietet der Park eigene Übernachtungsmöglichkeiten an. Insgesamt ist der Schwaben Park besonders für Familien mit Kleinkindern geeignet. Mit dem entsprechenden Gutschein wird am 27.04.2019 oder am 22.09.2019 einen um 3,50 Euro ermäßigten Eintritt pro Person angeboten.
 
Ebenso neu besichtigt werden kann das Brezelmusem in Erdmannhausen bei Marbach (a.N.). Dort befindet sich die ehemaligen Brezelfabrik Emil Huobers, in der er vor über 60 Jahren seine Idee einer knusprig durchgebackenen Laugenbrezel umsetzte. Hier bekommen Interessierte einen Einblick in die Geschichte des beliebten schwäbischen Traditionsgebäcks. Durch die verschiedenen Perspektiven des Gebäcks, durch das dreimal die Sonne scheint, begegnen Besucherinnen und Besucher der Brezel als Symbol der ganzen Bäckerzunft. In der Backstube wird man selbst zum Brezelschlinger, wie einst Bäcker Frieder aus Urach. Dessen Legende wird als Hörspiel mit Lichtinszenierungen gezeigt und zieht dabei Parallelen zur Gegenwart – zur Nahrungsmittelproduktion und zur Landwirtschaft. Der Landesfamilienpass ermöglicht ohne zusätzlichen Gutschein einen ermäßigten Eintritt: Erwachsene 3 Euro (statt 5 Euro) sowie eine Familienkarte für 6 Euro (statt 12 Euro).
 
Die Sinn-Welt im Jordanbad in Biberach hilft sowohl Kindern als auch Erwachsenen zu erfahren, was die eigenen Sinne leisten können und wozu sie fähig sind. Seine eigenen Grenzen entdecken und diese überschreiten, heißt das Motto. Größeres Selbstvertrauen, Geduld und mehr Mut soll am Ende der Entdeckungsreise durch die Welt der Sinne stehen. Klingende Steine, wackelige Balanceakte, die Nestschaukel, Barfuß-Weg, Pirouetten-Karusell, Krabbelschale, Camera Obscura, Spiegelexperimente, optische Phänomene und viele weitere Stationen fordern auf spielerische Art und Weise die Sinne heraus. Ohne zusätzlichen Gutschein gibt es einen ermäßigten Eintritt: Familienkarte für 21 Euro (statt für 25 Euro), Alleinerziehende erhalten 2 Euro Rabatt.
 
Nutzung ohne Gutschein:
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration ist ebenfalls eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Für die Ausgabe des Landesfamilienpasses für das Jahr 2019 gilt folgende Regelung: Die Bürgermeisterämter geben die Gutscheinkarte 2019 an die bisherigen Inhaber der Landesfamilienpässe ohne neuen Antrag aus. Um eine missbräuchliche Benutzung der Gutscheinkarte auszuschließen, ist – entsprechend der bisherigen Praxis – bei Abholung einer neuen Gutscheinkarte durch Familien, die bereits einen Pass besitzen, die fortdauernde Berechtigung zu prüfen, soweit dies nicht offenkundig ist.

Ausgabe des Landesfamilienpasses 2019 - Voraussetzungen
 
Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses und die Anzahl der Gutscheinkarten gleich, bei der Ausstellung können nunmehr jedoch neben einer antragstellenden Person (im Pass: Berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (im Pass: Begleitperson) eingetragen werden.
 
Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass beantragen und nur wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  3. Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung.
  4. Familien, die Hartz IV – bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  5. Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Im Landesfamilienpass sind alle berechtigten Personen einzutragen. Bei Änderungen der berechtigten Personen ist ein neuer Landesfamilienpass zu beantragen und auszustellen.
 
Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigenden Kinder und Elternteile bzw. deren Partner (unabhängig davon, ob es ihre leiblichen Kinder sind), die in einem gemeinsamen Haushalt leben (entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder). Hierbei können die Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ebenfalls eingetragen werden (eingetragen bleiben), sofern sie noch kindergeldberechtigt sind.
 
Die Kindergeldberechtigung kann durch Vorlage der Kindergeldbescheinigung nachgewiesen werden. Sind beide Elternteile kindergeldberechtigt und leben die Kinder nicht in einem gemeinsamen Haushalt, ist nur der Elternteil „Berechtigte Person“, der die Kinder in seinem Haushalt aufgenommen hat. Der andere Elternteil kann jedoch als Begleitperson eingetragen werden.
 
In den Pass können neben der „Berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, die bisher den Pass nicht nutzen konnten, wie z.B. der getrenntlebende Elternteil, oder auch Oma oder Opa oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Kinderschutzbund oder Nachbar), können hier eingetragen werden.
 
Bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern bzw. einem schwer behinderten kindergeldberechtigen Kind (ab 50 5) ist wie bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften vorzugehen: der Partner/die Partnerin kann als Begleitperson eingetragen werden.
 
Im Landesfamilienpass ist die „Berechtigte Person“ mit Anschrift, sowie weitere „Begleitpersonen“ und die Kinder mit Namen und Geburtsjahr einzutragen. Bei Änderungen ist ein neuer Landesfamilienpass zu beantragen.
 
Wenn von der neuen Möglichkeit, weitere Begleitpersonen einzutragen, kein Gebrauch gemacht werden soll, braucht kein neuer Pass ausgestellt zu werden. Der neue Pass ist hingegen beim Eintrag weiterer Begleitpersonen neu auszustellen.
 
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt werden, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.

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