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Leinenpflicht in der Gemeinde Billigheim- Rücksichtnahme der Hundehalter in der aktuellen Brut- und Setzzeit
Im Innenbereich unserer Gemeinde gilt bekanntlich eine Leinenpflicht für Hunde.
Im Außenbereich muss sich der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden, so dass dieser jederzeit auf das Tier Einfluss nehmen kann.
Gerade in der aktuellen Brut- und Setzzeit, welche noch bis zum 15. Juli gilt, sollten gewissenhafte Hundehalter ihre Hunde besser auch im Außenbereich an der Leine führen, damit Wildtiere nicht gehetzt oder gerissen werden.
Vielen Dank an alle Hundehalter für die Beachtung und Rücksichtnahme. Die Wildtiere und auch die Jägerschaft danken es ihnen.
Ihre Gemeindeverwaltung/Ordnungsamt