Gemeinde Billigheim

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Vorabinformationen zur Ausschreibung für das Jahreprogramm 2020

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch private Projekte gefördert werden.

Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Nach aktuellem Stand werden bei den ELR-Programmentscheidungen 2020 und 2021 die Hälfte der Fördermittel wieder in den Förderschwerpunkt Wohnen fließen.

Die Ausschreibung des Jahresprogramms 2020 erfolgt voraussichtlich im Juni 2019. Mit dieser Vorabinformation möchten wir allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, rechtzeitig in eine Projektplanung einzusteigen.

Das Büro IFK unterstützt Sie bei Ihrer Planung rund um das Thema ELR.

IFK – Büro für Kommunalplanung
Eisenbahnstraße 24
74842 Mosbach

Ansprechpartner für die Gemeinde Billigheim: Frau Breiding, Tel.: 0 62 61 / 92 90 20

Die Beratung sowie die Planung eines Projekts sind für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Billigheim kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass die Förderanträge bis Mitte September 2019 beim Regierungspräsidium vorliegen müssen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Buccella, Tel.: 0 62 65 / 92 00 32.

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