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Jetzt Fördermittel aus dem "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum" (ELR) beantragen
Das Land Baden-Württemberg hat für 2020 das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben. Wer leerstehende Gebäude zu Wohnraum umnutzt oder Wohnungen umfassend modernisiert oder im gewerblichen Bereich investiert und insbesondere zur Entflechtung störender Gemengenlagen im Ortskern beiträgt, kann eine Förderung beantragen:
Innenentwicklung
Wie bereits in den Vorjahren wird auch 2020 der Schwerpunkt der Förderung in der Innen- und Ortskernentwicklung liegen. 50 % der Fördermittel fließen in die Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie Neubauten zur Baulückenschließung und kommunale Wohnumfeldmaßnahmen. Weiterhin nicht förderfähig sind Fremdvermietungen in Neubauten.
Grundversorgung
Ein weiterer Fördervorrang haben in 2020 Projekte im Bereich der Grundversorgung, insbesondere die Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien, Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe. Neu ist, dass Investitionen von Kleinstbetrieben (= Betriebe unter 10 Mitarbeiter) in Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen mit einem erhöhten Fördersatz von 30 % (bzw. 35 % bei CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden. Für kleine und mittlere Betriebe bleibt es beim Fördersatz von 20 %.
Förderzuschlag CO2-Speicherung
Beim Einsatz nachwachender Rohstoffe wie z.B. Holz wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Dem Antrag ist eine entsprechende Erklärung (neues Formular ELR-9) beizulegen.
Verfahren
Voraussetzung für die Aufnahme in das ELR-Programm ist ein Aufnahmeantrag. In dem Aufnahmeantrag sind die strukturelle Ausgangslage und die Entwicklungsziele darzulegen.
Anträge sind so rechtzeitig (4fach) beim Landratsamt einzureichen, dass der Abgabetermin 30.09.2019 (RP) eingehalten werden kann.
Bei der Antragstellung sind ausschließlich die neuen Formulare zu verwenden. Diese können hier abgerufen werden.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen gerne Herr Buccella, Tel.: 9200-32, zur Verfügung.