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Haushaltssatzung und Haushaltsplan des AZV

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019


Die von der Verbandsversammlung am 09.05.2019 beschlossene nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2019, wird in der Zeit vom 06.06.2019 bis 17.06.2019 während der Öffnungszeiten im Rathaus Billigheim, Sulzbacher Str. 9, 74842 Billigheim, Zimmer Nr. 10, öffentlich ausgelegt. Das Landratsamt hat mit Verfügung vom 16.05.2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

 
HAUSHALTSSATZUNG DES
ABWASSERZWECKVERBANDES
„GRUPPENKLÄRANLAGE   SCHEFFLENZTAL“
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR
2 0 1 9

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg hat die Verbandsversammlung am 09.05.2019 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben i.H.v. je 3.402.800 Euro
davon im Verwaltungshaushalt 1.844.800 Euro
davon im Vermögenshaushalt 1.558.000 Euro
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen 
    Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) i.H.v.
0 Euro
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 0 Euro


§ 2

 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 Euro
 
Billigheim, 23.05.2019

Martin Diblik
Bürgermeister u. Verbandsvorsitzender

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