Gemeinde Billigheim

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Ferienjob im gemeindlichen Bauhof

Die Gemeinde Billigheim bietet in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, in den Sommerferien im Gemeindebauhof einen Ferienjob - eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV - für maximal 2 Wochen auszuüben.
 
Möglich sind folgende Zeiträume:
 
Kalenderwochen 31 und 32 (29.07. - 09.08.2019)
Kalenderwochen 33 und 34 (12.08. - 23.08.2019)
Kalenderwochen 35 und 36 (26.08. - 06.09.2019)
 
Es können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die mindestens 15 Jahre alt sind, in der Gemeinde Billigheim wohnen und nach den Sommerferien weiter eine allgemeinbildende Schule besuchen. Wir bitten Sie, dies in geeigneter Form (z.B. Vorlage einer Schulbescheinigung) mit der Bewerbung nachzuweisen.
 
Teilen Sie uns außerdem mit, in welchem Zeitraum der Sommerferien die Tätigkeit als Ferienhelfer bevorzugt wird.
 
Wir weisen darauf hin, dass eigene Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung notwendig sind, da diese nicht von der Verwaltung gestellt werden.
 
Bitte senden Sie Ihre kurze schriftliche Bewerbung bis spätestens. 30. Juni 2019 an das Bürgermeisteramt Billigheim, Personalamt, Sulzbacher Str. 9, 74842 Billigheim.
 
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Röckel unter der Tel.-Nr.: 06265/9200-12.

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