Gemeinde Billigheim

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Baum- und Heckenschnitt zur Verkehrssicherheit

Aktuell häufen sich die Beschwerden über unzureichende Baum- und Heckenschnittmaßnahmen von Privatpersonen. Es haben nicht nur die Gemeinde, sondern auch die privaten Anlieger dafür zu sorgen, dass von Bäumen und Heckenauswüchsen ihrer Grundstücke keine Gefahr für den fließenden Verkehr sowie für Fußgänger ausgeht. Für die gemeindlichen Grundstücke ist der Bauhof vielfach im Einsatz, um im Bereich von Radwegen, Fußgängerwegen, Spielplätzen usw. Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.
 
Ein Rückschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist auch von privaten Grundstückseigentümern zu jeder Jahreszeit möglich.
 
Unsere Bilddarstellung zeigt, wie auch private Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Bäume und Hecken so zu schneiden, damit von ihren Grundstücken keine Gefahr für den Verkehrsbereich besteht.

Bitte beachten Sie folgendes Schaubild bei der Durchführung Ihres Baum- und Heckenschnitts
Bitte beachten Sie folgendes Schaubild bei der Durchführung Ihres Baum- und Heckenschnitts

Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

  1. Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen oder halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze.
  2. Parkbäume, so schön sie auch sein mögen, haben in Hausgärten nichts zu suchen.
  3. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig bis zur Grundstücksgrenze zurück. Beachten Sie auch das sog. „Lichtprofil", das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,50 Metern nicht über den Gehweg/Radweg ragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 Metern frei bleiben.
  4. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereich von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind (höchstens 80 cm Wuchshöhe). Achten Sie auch hier darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
  5. Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern soweit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.
  6. Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstückes, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das Sichtdreieck freigehalten wird.

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückeigentümer bzw. - besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

Bitte sorgen Sie zeitnah für entsprechende Rückschnittmaßnahmen, bevor Sie durch die Gemeinde schriftlich und ggfs. gebührenpflichtig dazu aufgefordert werden müssen.

Grundsätzlich möchten wir noch darauf hinweisen, dass das Entsorgen von Rasenschnitt weder auf Grünflächen der Gemeinde, im Wald, noch in Gräben, Wirtschaftswegen usw. gestattet ist!
Hierfür hat die Gemeinde Billigheim eine ganzjährige Abgabestelle auf dem Grüngutplatz in Billigheim geschaffen. Auch kann das Grüngut kostenfrei in den Ortsteilen zu den bekannten Terminen abgegeben werden. Termine finden Sie im Abfallkalender der Kwin.

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