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Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Billigheim
Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Billigheim hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2021 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Billigheim einzuberufen.
Die Versammlung findet am
Dienstag, den 23. November. 2021, um 19:00 Uhr in der Sport- und Festhalle Sulzbach statt.
Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der Einführung des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBL. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.6.2020 (GBL. S. 421) erforderlich.
Alle Grundstückeigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Billigheim werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nichtöffentlich. Bitte beachten Sie beim Zutritt und Aufenthalt die zum Zeitpunkt geltenden Corona-Bestimmungen, auf die auch am Eingang hingewiesen werden wird.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
- Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
- Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
- Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
- Beschluss über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung
- Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft
- Sonstiges
Die Sport- und Festhalle Sulzbach ist ab 18:30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben.
Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen. Vollmachtsformulare könne beim Bürgermeisteramt Billigheim – Liegenschaftsamt Zimmer 14 abgeholt werden.
Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Billigheim. Zwischenzeitlich eigetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbescheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.
Der Entwurf der zu ändernden Satzung der Jagdgenossenschaft Billigheim liegt in der Zeit vom 08.11. bis 22.11.2021 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus Billigheim, Zimmer 14, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.
Aufgrund der aktuellen Beschränkungen ist die Einsichtnahme vorher telefonisch Tel: 06265/9200-41 oder per Mail anzumelden.
Billigheim, den 04.11.2021
Für den Gemeinderat: Martin Diblik, Bürgermeister