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Ausschreibung der Neuverpachtung von Jagdrechten
Die Gemeinde Billigheim verpachtet für die Jagdgenossenschaft den gemeinschaftlichen Jagdbezirk aufgeteilt in acht Jagdbögen sowie die drei Eigenjagdbezirke der Gemeinde Billigheim.
Pachtgegenstand | Flächenart | Insgesamt |
Jagdbogen Allfeld I, links der Schefflenz | 184,3 ha Wald 218,0 ha Feld |
402,3 ha |
Jagdbogen Allfeld II, rechts der Schefflenz | 175,6 ha Wald 639,3 ha Feld |
814,9 ha |
Jagdbogen Billigheim I, links der Schefflenz | 50,6 ha Wald 249,4 ha Feld |
300,0 ha |
Jagdbogen Billigheim II, rechts der Schefflenz | 65,2 ha Wald 304,8 ha Feld |
370,0 ha |
Jagdbogen Katzental | 162,1 ha Wald 320,1 ha Feld |
482,2 ha |
Jagdbogen Sulzbach Ia, rechts der Hauptstraße | 119,9 ha Wald 471,0 ha Feld |
590,9 ha |
Jagdbogen Sulzbach Ib, links der Hauptstraße | 60,4 ha Wald 238,3 ha Feld |
298,7 ha |
Jagdbogen Waldmühlbach | 241,5 ha Wald 670,2 ha Feld |
911,7 ha |
Flächenmäßige Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Verpachtung erfolgt vom 1. April 2022 bis 31. März 2031.
Das Mindestgebot pro Jahr beträgt je ha Feld 2,00 € und je ha Wald 10,00 €. In dem Mindestgebot bzw. Gebot, welches den Zuschlag erhält, ist die Umsatzsteuer für Flächen der Eigenjagdbezirke der Gemeinde bereits enthalten. Für den Bieterkreis werden nur jagdpachtfähige Jagdgenossen oder ortsansässige, jagdpachtfähige Interessenten zugelassen. Bietergemeinschaften werden bevorzugt den Zuschlag erhalten.
Bieter dürfen nur für einen Jagdbogen ein Gebot abgeben. Ortsansässige pachtfähige Interessenten dürfen ein Gebot nur abgeben für den Jagdbogen des Ortsteils, in dem sie wohnen.
Jagdpachtfähige Jagdgenossen, die nicht in Billigheim wohnen, aber in mehreren Ortsteilen Grundstücke besitzen, dürfen nur auf einen Jagdbogen bieten.
Wenn Bietergemeinschaften ein Gebot abgeben, ist darauf zu achten, dass nur so viele Personen als Pächter je Jagdbogen auftreten, wie es das Gesetz zulässt. Für die ersten 250 ha sind drei Jagdpächter zugelassen. Für jede weitere angefangene 100 ha wird ein weiterer Jagdpächter zugelassen.
Pächter müssen einen Jagdschein besitzen und schon vorher einen solchen während einer Dauer von mindestens drei Jahren in Deutschland besessen haben.
Für Wildschadensverhütungsmaßnahmen wir das Material von der Jagdgenossenschaft Billigheim bzw. Gemeinde Billigheim beschafft und die hierfür anfallenden Materialkosten übernommen. Die Durchführung der Verhütungsmaßnahmen haben die Pächter zu übernehmen. Die Entsorgung folgt in Absprache mit der Forstbetriebsleitung und dem Revierleiter durch die Jagdgenossenschaft Billigheim bzw. Gemeinde Billigheim.
Die Pächter haften für Wildschäden, welche durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen an den Grundstücken eintreten (§ 29 Abs. 1 BJagdG). Für die Flächen der Eigenjagd wird dies entsprechend vereinbart (§ 29 Abs. 3 BJagdG).
Es dürfen nur unentgeltliche Begehungsscheine an ortsansässige, jagdpachtfähige Personen ausgegeben werden.
Folgende Unterlagen müssen in schriftlicher Form in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Jagdpacht Billigheim“ bis spätestens 10.01.2022 08:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Billigheim, Sulzbacher Str. 9, 74842 Billigheim abgegeben werden.
- Bewerbungsformular inkl. Angabe aller Mitpächter
- Kopie des gültigen Jagdscheins
- Kopie des gültigen Ausweisdokumentes
Das Bewerbungsformular und die Übersicht über die einzelnen Jagdbögen sind hier zum Download verfügbar. Bei Bedarf erhalten Sie weitere Informationen bei der Gemeindeverwaltung Frau Niedderer (Tel: 06265 / 9200-41; E-Mail).