Gemeinde Billigheim

Seitenbereiche

Volltextsuche

6°C - Überwiegend bewölkt
Navigation

Seiteninhalt

Ältere Artikel und Meldungen zum Nachlesen

Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen auf den Friedhöfen

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft schreibt eine jährlich durchzuführende Überprüfung der Grabsteine zur Unfallverhütung vor, da durch extreme Witterungswechsel die Gefahr besteht, dass Grabsteine und Grabausstattungen besonders angegriffen werden und nicht mehr standfest sein könnten. Darin verbirgt sich ein erhöhtes Unfallrisiko für Besucher, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, sowie bei der Pflege der Grabstätten auch für die Nutzungsberechtigten selbst.
 
Der Gemeinde als Friedhofsträger obliegt gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Daher werden unsere Bauhofmitarbeiter ab 02.11.2022 mit einem Grabsteinprüfgerät die Standfestigkeit der einzelnen Grabsteine überprüfen.
 
Neben der Gemeinde sind vor allem die Nutzungsberechtigten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und sonstigen Grabausstattungen verantwortlich.
Falls es Beanstandungen gibt, werden Sie gebeten, die Grabsteine umgehend durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigen zu lassen.
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabsteinen verursacht werden.
 
Ihre Friedhofsverwaltung

News Abonnieren

Hier klicken, um diesen News-Bereich zu Ihrem RSS-Reader hinzuzufügen: