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Befahren von Feldwegen
Aktuell häufen sich bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden über das Befahren von gesperrten Feldwegen. Insbesondere wird der Feldweg in Allfeld (gegenüber des Weilersberg) widerrechtlich und zudem noch mit überhöhter Geschwindigkeit befahren.
Die Gemeindeverwaltung appelliert daher nochmals an die Einhaltung der gängigen Regeln nach der Straßenverkehrsordnung:
Wenn am Feldweg das Verkehrsschild "Durchfahrt verboten" aufgestellt ist, dann ist die Durchfahrt ganz einfach nicht erlaubt!
Einem KFZ-Fahrer, der das Schild ignoriert, droht ein Verwarngeld! Enthält dieses Schild den Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“
ist das Durch- beziehungsweise Befahren zum Zweck der Bewirtschaftung "im Sinne der landwirtschaftlichen Erzeugung tierischer oder pflanzlicher Art", erlaubt!
Fahrten über Feldwege sollten daher grundsätzlich unterlassen werden!
Ihre Gemeindeverwaltung/Ordnungsamt